- Wechselschilder gelten für maximal zwei Fahrzeuge gleichzeitig.
- Eine Nutzung des Wechselschilds in der Kombination – Auto / Motorrad oder Auto / Anhänger ist folglich nicht möglich.
- Die Fahrzeuge müssen dem selben Halter gehören und am gleichen Standort gemeldet sein
In der Schweiz kann ein Wechselschild (auch «Wechsel-Kontrollschild» oder umgangssprachlich «Wechselnummer» genannt) als Kennzeichen für zwei Fahrzeuge genutzt werden. Eine Ausnahme besteht beim Wechselschild für Veteranenfahrzeuge: Zwar müssen stets alle Fahrzeuge eingelöst werden, eine besondere Regelung gilt hier aber bei der Anzahl der eingelösten Fahrzeuge. Handelt es sich ausschliesslich um Fahrzeuge mit einem Veteraneneintrag, so können mehr als zwei Fahrzeuge im Wechselschild eingelöst werden – je nach Kanton bis zu 99. Eine ähnliche Ausnahme, auch wenn nicht gleich so viele Fahrzeuge im Wechselschild eingelöst werden können, besteht bei Anhängern, die nicht zum Transport von Gefahrengut genutzt werden.
In der Praxis ist das Wechselschild vor allem dann sinnvoll, wenn Sie zwar zwei Fahrzeuge besitzen, jedoch immer nur eines davon nutzen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie neben Ihrem Alltagswagen noch einen Oldtimer fahren oder neben dem Familienauto für sich selbst noch einen Zweisitzer verwenden. Sie bringen das Kontrollschild einfach an dem Wagen an, der gerade gefahren wird, und sparen dadurch gleich doppelt:
- Zum einen müssen Sie nur für ein Fahrzeug Motorfahrzeugsteuer zahlen. Das ist in der Regel das Fahrzeug mit der höheren Steuer.
- Zum anderen fällt auch eine geringere Prämie für Ihre Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung an – verglichen mit der vollen Prämie, die bei Einzelschildern für beide Fahrzeuge zu entrichten wäre.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um in der Schweiz vom Wechselschild profitieren zu können:
- Es muss sich um zwei Fahrzeuge derselben Kategorie handeln. Das heisst, dass beispielsweise die Kombinationen «Auto und Motorrad» oder «Auto und Anhänger» nicht möglich sind.
- Beide Fahrzeuge müssen auf den selben Halter eingelöst sein.
- Der Standort beider Fahrzeuge muss im selben Kanton liegen.
- Für alle Fahrzeuge, die im Wechselschild eingelöst sind, ist mindestens eine gültige Haftpflichtversicherung nötig, ansonsten ist das Ausstellen eines Wechselschilds nicht möglich.
Hinweis zur Antragstellung für das Kontrollschild: Bestellen Sie den Versicherungsnachweis beim Versicherer und lösen Sie anschliessend das zweite Fahrzeug im Wechselschild beim zuständigen Strassenverkehrsamt ein.
- Alternativ zum Wechselschild ist es möglich das Kontrollschild beim Strassenverkehrsamt zu deponieren. Dies ist für Fahrzeuge sinnvoll, die Sie zum Beispiel nur im Sommer nutzen. So können Sie in der Winterzeit Verkehrsabgaben und Versicherungsprämie sparen.
- Bei Nutzung eines Wechselschilds darf nur das Fahrzeug, das mit dem Kontrollschild versehen ist, im Verkehr geführt
-oder auf öffentlichem Grund parkiert werden, das zweite Fahrzeug hat zu diesem Zeitpunkt keinen Versicherungsschutz im Strassenverkehr. - Kaskoversicherungen können Sie separat abschliessen. Es ist also möglich, dass ein Fahrzeug über eine Vollkasko- und das andere über eine Teilkaskoversicherung abgesichert ist.
- Kaskoversicherungen greifen auch für das nicht genutzte Fahrzeug, sofern es auf einem privaten Parkplatz oder in einer dafür vorgesehenen Garage steht. So ist es je nach Versicherungsschutz weiterhin gegen Diebstahl, Feuer, -Marderschäden etc. abgesichert.
- Für den Verwaltungsaufwand, unter anderem die Änderung der Fahrzeugausweise, fallen Kosten an.
- Spezielle Nummernschildhalter
- Seit August 2023 gibt es neben der klassischen Klebevignette auch die elektronische Vignette (E-Vignette). Während die Klebevignette an das Fahrzeug gebunden ist, ist die E-Vignette mit dem Kontrollschild verknüpft. Für Wechselschilder wird nur noch eine E-Vignette benötigt, anstatt wie bisher für jedes Fahrzeug eine eigene Klebevignette. Die Kosten für E- und Klebevignette sind identisch.
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