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Einfach gründen: So geht Firmengründung in der Schweiz Unfallversicherung für Selbständige: Das müssen Sie wissen

Nach einem Unfall sind Angestellte und Selbständige in der Schweiz unterschiedlich geschützt. Erfahren Sie, was Sie darüber wissen sollten:

  • Welche Leistungen sind obligatorisch versichert?
  • Wer muss sich um Lohnausfall-Schutz kümmern?
  • Individueller Schutz mit Zusatzversicherungen
Vanessa Mori, Marketing-Team KMU 14. März 2024 Gründung
Selbständigerwerbende sind im Gegensatz zu Angestellten nicht obligatorisch gegen unfallbedingten Lohnausfall versichert. Das kann ihre Existenz gefährden. Die freiwillige Unfallversicherung bietet ihnen daher eine gute Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Risiken von Unfällen zu schützen.
Das Wichtigste in Kürze
  • Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen der Unfallversicherung der Krankenkasse und der freiwilligen Unfallversicherung.
  • Alle Personen, die in der Schweiz leben, sind obligatorisch für die medizinischen Behandlungskosten und Heilungskosten infolge eines Unfalls versichert: entweder über die Krankenkasse oder eine Unfallversicherung.
  • Selbständige oder Firmeninhaberinnen sind jedoch nicht automatisch gegen Erwerbsausfall infolge eines Unfalls geschützt. Dies im Unterschied zu Mitarbeitenden, die einen AHV-pflichtigen Lohn beziehen.

Ein Unfall kann überall passieren: bei der Arbeit, im eigenen Garten oder auf der Skipiste. Die Unfallversicherung sorgt dafür, dass solche Ereignisse zumindest finanziell weniger schmerzen. Allerdings sind die finanziellen Folgen je nach Anstellungsverhältnis unterschiedlich gedeckt. Darum beleuchten wir:

Freiwillige Unfallversicherung: Warum sie sich für Selbständige lohnt

Als Firmeninhaber und Selbständigerwerbende ohne Angestellte müssen Sie keine Unfallversicherung abschliessen. Das Gesetz verlangt lediglich, dass Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse «Unfall» miteinschliessen.

Damit sind Ihre Behandlungs- und Heilungskosten bei einem Unfall gedeckt. Und zwar sowohl ambulant als auch in der allgemeinen Abteilung im Spital. Gedeckt sind auch die Kosten für den Transport, die Haushaltspflege und die Hilfsmittel wie z.B. für einen Rollstuhl. Dies gilt auch für Familienmitglieder in Ihrer Firma, die keinen Lohn beziehen.

💡 Doch unfallbedingte Erwerbsausfälle – vor allem, wenn sie länger dauern – sind nicht gedeckt. Das kann die Existenz von Jung- und Kleinunternehmen gefährden. Die freiwillige Unfallversicherung bietet daher insbesondere Selbständigerwerbenden und Firmeninhabern einen guten Schutz.

Was deckt die Basisversicherung gemäss UVG?

Die freiwillige Unfallversicherung deckt neben den Heilungskosten weitere Leistungen. Sie stützt sich dabei auf das UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung). Ziel ist es, dass ein Unternehmen auch bei einem unfallbedingten Lohnausfall weiterexistieren kann, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Dazu gehören:

  • Taggelder bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls
  • Wenn die Arbeitsunfähigkeit weiter besteht, wird bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 10% eine Rente ausbezahlt; diese beträgt maximal 80% des AHV-pflichtigen Lohns und wird bis zum Lebensende bezahlt
  • Entschädigung, wenn jemand infolge eines Unfalls permanent auf die Hilfe von Dritten angewiesen ist, um den Alltag zu bewältigen, z.B. beim Aufstehen, Ankleiden oder Essen (Hilflosenentschädigung)
  • Einmalige Zahlung eines Schmerzensgeldes, wenn die körperliche oder geistige Unversehrtheit dauerhaft geschädigt ist (Integritätsentschädigung)
  • Zahlungen einer Hinterlassenenrente bei Unfalltod bis max. 70% des AHV-pflichtigen Lohns
Welcher Lohn ist versichert?

Wenn Sie freiwillig eine Unfallversicherung abschliessen, können Sie die Höhe des versicherten Lohns mit Ihrer Versicherung vereinbaren. Bei uns können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eine Lohnsumme zwischen CHF 66'690 und CHF 148'200 versichern. Für mitarbeitende Familienmitglieder beträgt der minimal versicherbare Lohn CHF 44'460. Diese Werte sind gesetzlich vorgeschrieben.

Obligatorische Unfallversicherung: Sie gilt nur für Angestellte

Wenn Sie Angestellte beschäftigen, müssen Sie für diese eine obligatorische Unfallversicherung nach UVG abschliessen. Als Angestellte gelten auch Firmeninhaber einer GmbH oder Aktiengesellschaft, die aktiv im Tagesgeschäft mitarbeiten und dafür einen (AHV-pflichtigen) Lohn beziehen.

Welche Mitarbeitenden sind unfallversichert?

Jeder Mitarbeiter ist gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Mitarbeitende, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind zudem auch obligatorisch für Nichtberufsunfälle versichert. Zu den Nichtberufsunfällen zählen insbesondere Unfälle in der Freizeit, etwa beim Sport oder im Haushalt.

💡 Eine Verordnung des Bundes listet alle Krankheiten auf, die als Berufskrankheiten gelten. Die am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten sind:

  • Lärmschwerhörigkeit
  • Hautkrebs durch langjährige UV-Bestrahlung
  • Durch Asbest ausgelöste Lungen- und Krebserkrankungen
Welche Leistungen umfasst die Unfallversicherung?

Im UVG ist der Versicherungsschutz definiert. Er umfasst drei Bereiche:

  1. Heilungskosten: Im Gegensatz zur Krankenversicherung gibt es weder Franchise noch Selbstbehalt.
  2. Lohnfortzahlung: Mitarbeitende, die wegen eines Unfalls arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf 80% ihres Lohns. Dies gilt ab dem dritten Tag nach dem Unfall. Wenn die Arbeitsunfähigkeit weiter besteht, wird bei einem Invaliditätsgrad ab 10% eine Rente ausbezahlt.
  3. Weitere Geldleistungen: Die Unfallversicherung sieht weitere finanzielle Leistungen vor. Dazu gehören Invaliden- und Hinterlassenenrenten.

💡 Gut zu wissen:  Wenn jemand leichtsinnig, unvorsichtig oder verantwortungslos handelt, spricht man von grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall kürzt die obligatorische Unfallversicherung die Geldleistungen bei Nichtberufsunfall. Dank einer sogenannten Differenzdeckung vermeiden Sie eine solche Leistungskürzung. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten unter «Absicherung bei grobfahrlässigem Verhalten».

Zusatzversicherungen: Individueller Rundumschutz

Die Basisleistungen können nach individuellen Bedürfnissen ergänzt und ausgebaut werden. Zusatzversicherungen sind grundsätzlich möglich:

  • Für die Heilung
  • Bei den Taggeldern
  • Bei längerfristigen Erwerbsausfällen
Privat oder halbprivat im Spital

Die obligatorische Unfallversicherung sieht eine Behandlung in der allgemeinen Abteilung eines Spitals vor. Bei den Pflegeleistungen können Sie jedoch für sich und/oder Ihre Mitarbeitenden ein Upgrade auf die Privat- oder Halbprivatabteilung vereinbaren. Damit profitieren Sie von einem Hotelstandard bei Spitalbehandlungen.

Höhere Taggelder

Im UVG-Modell sind die Taggelder begrenzt: auf 80% des Lohns und bis zum maximalen Jahreslohn von CHF 148'200. Mit einer Zusatzversicherung können Sie die Lücken zum vollen Lohn schliessen und Lohnanteile versichern, die den maximalen UVG-Lohn übertreffen.

Höhere Renten

Die obligatorische Unfallversicherung sieht bei Invalidität und Tod aufgrund eines Unfalls Zahlungen bis zum UVG-Maximallohn vor. Mit der Zusatzversicherung können Sie die Leistungen erhöhen: bis auf ein Mehrfaches des versicherten Jahreslohns. Es können auch Lohnanteile versichert werden, die über dem maximalen UVG-Lohn liegen. Besserverdienende können so den gewohnten Lebensstandard für sich und ihre Angehörigen aufrechterhalten.

Im Todesfall sind folgende Personen bezugsberechtigt:

  • An erster Stelle die überlebenden Ehegatten
  • An zweiter Stelle die rentenberechtigten Kinder

💡 ​​​​​​Absicherung bei grobfahrlässigem Verhalten 

Durch den Abschluss einer Differenzdeckung können Kürzungen wegen grobfahrlässigen Verhaltens und Eingehens von Wagnissen ausgeglichen werden. Damit wird die finanzielle Einbusse (Kürzung) der obligatorischen Versicherung kompensiert und die Leistungen der Zusatzversicherung werden vollumfänglich bezahlt.

Spezialleistungen von Baloise
  • Prämiensatzgarantie: Sie gibt Ihnen die Sicherheit, dass die Prämien nicht erhöht werden. Auch wenn es sich um einen schweren Unfall mit langer Genesung handelt.
  • Soforthilfe: Sie deckt auch Kosten, die üblicherweise nicht übernommen werden, wie z.B. ergonomische Anpassungen des Arbeitsplatzes.
  • Helpline: Beratung durch eine externe Stelle – bei privaten und geschäftlichen Sorgen, unbegrenzt, anonym, rund um die Uhr, telefonisch oder vor Ort, in vielen Sprachen.

Unfallbedingte Erwerbsausfälle können die Existenz von Selbständigerwerbenden gefährden. Die freiwillige Unfallversicherung bietet Ihnen eine gute Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Folgen von Unfällen abzusichern.

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