- Weltweit versichert
- Schnell, einfach und direkt onine abschliessen
- Flexible Laufzeit von 2 bis 92 Tagen
Sie können bei Baloise zwei verschiedene Gepäckversicherungen abschliessen. Mit der Reisegepäckversicherung Safe sind Sie rundum geschützt: gegen Diebstahl, Beschädigung, Abhandenkommen und Verspätungen des Gepäcks. Mit der innovativen Reisegepäckversicherung Late bekommen Sie bei Gepäckverspätung automatisch und sofort nach der Vermisstmeldung eine Gutschrift auf Ihr Konto oder Ihre Kreditkarte.
Wenn das Gepäck während der Reise beschädigt oder gestohlen wird oder wenn es nach Aufgabe bei einem Transportunternehmen verloren geht, bekommen Sie schnell und unkompliziert Geld bis zur vereinbarten Versicherungssumme zurückerstattet. Sie können die Versicherungssumme selbst bestimmen: in Stufen von jeweils CHF 1’000, bis max. CHF 20’000. Bei Gepäckverspätung bekommen Sie das Geld für die Ersatzkäufe bis max. CHF 500 pro Person zurück. Der Versicherungsschutz gilt für alle Personen, die im gleichen Haushalt wie Sie wohnen.
Wenn Ihr Aufgabegepäck nach einem Flug verspätet ankommt, erhalten Sie direkt nach der Vermisstmeldung CHF 100 für jedes versicherte Gepäckstück auf Ihr Konto oder Ihre Kreditkarte gutgeschrieben. Wenn das Gepäck 48 Stunden später immer noch nicht bei Ihnen angekommen ist, bekommen Sie automatisch eine weitere Auszahlung von CHF 200 pro Gepäckstück. Sie können bis zu zehn Gepäckstücke versichern.
- Die Reisegepäckversicherung ist weltweit gültig.
- Die Versicherung «Reisegepäck Safe» ist sofort nach Abschluss gültig. Die Versicherung «Reisegepäck Late» muss spätestens zwei Tage vor der Abreise abgeschlossen werden.
- Sie können die Reisegepäckversicherung einzeln oder in Kombination mit anderen Modulen der Ferienversicherung abschliessen.
- Die Reisegepäckversicherung eignet sich für lange sowie kurze Reisen: Der Versicherungsschutz dauert so lange wie Ihre Ferien (maximal 92 Tage).
- Sie können Ihre Versicherung schnell und unkompliziert online abschliessen.
- Sie bezahlen bequem mit der Kreditkarte.
Die Reisegepäckversicherung Safe & Late gilt weltweit.
Die Hausratversicherung bietet nur begrenzten Schutz für Ihr Gepäck. Wenn Sie teure Gegenstände wie eine Kamera oder Golfausrüstung auf Reisen mitnehmen, reicht der Versicherungsschutz der Hausratversicherung oft nicht aus. Mit der Reisegepäckversicherung Safe können Sie zu einer günstigen Prämie die Versicherungshöhe und -laufzeit selbst bestimmen und sind so optimal geschützt.
Sie können alle Gegenstände des privaten Bedarfs versichern, die Sie auf Ihre Reise mitnehmen: z.B. Mobiltelefone, Kameras, Sportgeräte, Laptops, Kleider, Schuhe und Toilettenartikel. Nicht als Reisegepäck gelten Haustiere, Armband- und Taschenuhren, Geldwerte, Gutscheine, Reiseschecks, übertragbare Abonnemente, Schmuck sowie beruflich oder gewerblich mitgeführte Gegenstände.
Wenn ein Transport- oder Reiseunternehmen (z.B. Taxi, Bus, Schiff oder Zug) Ihr aufgegebenes Gepäck verliert, erstattet die Reisegepäckversicherung Safe die Wiederbeschaffungskosten. Der Versicherungsschutz gilt nicht, wenn Sie Ihr Gepäck oder einen Teil des Inhalts selbst verloren, verlegt oder vergessen haben.
Um den Gesamtwert Ihres Gepäcks zu berechnen, müssen Sie den Neupreis Ihrer mitgebrachten Gegenstände kennen. Damit Sie im Schadenfall eine Entschädigung bekommen, müssen Sie Rechnungen, Quittungen oder Belege vorweisen können. Vergessen Sie nicht, auch den Wert des Gepäckstücks selbst zu berücksichtigen.
Reisegepäck Safe: Im Schadenfall können Sie uns per E-Mail an schaden@baloise.ch oder telefonisch unter 00800 24 800 800 kontaktieren. Bei Diebstahl müssen Sie unverzüglich die Polizei benachrichtigen.
Reisegepäck Late: Bitte melden Sie Ihr verspätetes Gepäck am Flughafen. Dort erhalten Sie eine Trackingnummer. Nachdem Sie diese Nummer in Ihrem Baloise Dashboard eingegeben haben, erhalten Sie automatisch eine Auszahlung.
Erster Schritt - Lost & Found: Wenn Sie feststellen, dass Ihr Gepäckstück verspätet ist, müssen Sie zuerst zum Lost & Found-Schalter der betreffenden Fluggesellschaft oder des Flughafens gehen und Ihr verspätetes Gepäck registrieren lassen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Ihre Entschädigungsansprüche zu sichern.
Registrierungsnachweis: Nach der Registrierung erhalten Sie eine eindeutige Referenznummer (PIR-Nummer) für Ihr verspätetes Gepäckstück. Bitte geben Sie diese Nummer in Ihrem Dashboard oder über den von uns bereitgestellten Link ein.
Automatische Benachrichtigung und Auszahlung: Sobald Sie uns die Referenznummer mitgeteilt haben, übernehmen wir alles Weitere für Sie. Wenn die Verspätung Ihres Gepäckstücks über dem in Ihrem Vertrag festgelegten Zeitraum liegt, informieren wir Sie automatisch und beginnen mit dem Auszahlungsprozess. In den meisten Fällen ist kein weiterer Nachweis erforderlich.
Dashboard: Den Zugang zum Dashboard erhalten sie nach erfolgreichem Abschluss per E-Mail. Sie müssen nur noch ihr Passwort festlegen. Das Dashboard gibt eine Übersicht über die abgesicherten Gepäckstücke und die ihnen zustehenden Auszahlungen. Kurz vor der Reise erhalten sie nochmals eine Erinnerung per SMS.
Bei einer Gepäckverspätung wird Ihnen eine Entschädigung gemäss Ihrem Versicherungsvertrag ausbezahlt. Nachdem Sie das Gepäckstück als vermisst gemeldet haben, erhalten Sie eine erste Zahlung in der Höhe von 100 CHF. Sollte sich das Gepäckstück 48 Stunden nach Ihrer Meldung noch nicht am Bestimmungsort (Zielflughafen) befinden, erfolgt eine zweite Zahlung in der Höhe von 200 CHF.
Der Versicherungsschutz besteht nicht, wenn sich das Gepäck in der Obhut eines Flughafenbetreibers oder einer Fluggesellschaft befindet, welches das Tracken der Gepäckstücke nicht ermöglicht. Bei Verspätung von mehr als 48 Stunden und nach Auszahlung der 200 CHF oder dem Verlust von Gepäckstücken besteht kein Versicherungsschutz durch diese Deckung.
Ja, im Schadenfall wird ein Selbstbehalt erhoben: Der Selbstbehalt beträgt CHF 50 (für Versicherungssummen bis CHF 2’000) bzw. CHF 200 (für Versicherungssummen über CHF 2’000).
Am Samstag, 23.11.2024, werden diverse Systeme aufgrund von Wartungsarbeiten nicht verfügbar sein. Wir bitten Sie um Verständnis.