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Reise Annullierungskosten
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Wenn die Zeichen gegen Ihre Ferien sprechen
Die geplante Reise kann nicht oder erst später angetreten werden?

Ein Vulkan wütet auf der Ferieninsel oder eine Krankheit fesselt Sie unerwartet ans Bett. Ein Terroranschlag verunmöglicht Ihnen die Anreise ins Ferienparadies. Wegen eines Todesfalls in der Familie können Sie Ihre Reise nicht antreten.

Leider können wir Sie vor solchen Vorfällen nicht bewahren, aber wir unterstützen Sie rund um die Uhr und decken die entstandenen Annullierungskosten in der Schweiz und im Ausland.

Leistungen

Es sind nur Ereignisse (zum Beispiel Krankheit, Terroranschlag, Vulkanausbruch, Todesfall in der Familie) vor dem Reiseantritt oder die zu verspäteter Anreise führen gedeckt.

  • Kosten für Kurse, Seminare, Anlässe, wie zum Beispiel Konzert- und Theatertickets
  • Startgebühren für Sportveranstaltungen
  • Zusätzliche Anreisekosten
  • Kosten für den verpassten Teil einer Reise
Vorteile
  • Versicherungssumme von bis zu CHF 30 000
  • Sofortige Gültigkeit ohne Wartefrist
  • Individuelle Vertragsdauer von 2 bis maximal 92 Tagen
  • Schneller Onlineabschluss 
  • Zahlung per Kreditkarte
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Häufig gestellte Fragen
Wo gilt die Versicherung?

Die Versicherungsdeckung gilt weltweit.

Welche Annullierungskosten sind versichert?

Versichert sind der auf die mitreisenden versicherten Personen entfallenden Anteil der geschuldeten Annullierungskosten, Kosten für Kurse und Seminare sowie Kosten für Veranstaltungen von Kursen, Seminaren oder Anlässen, wie zum Beispiel Konzert- oder Theatertickets oder Startgebühren für Sportveranstaltungen. Kann eine Reise erst verspätet angetreten werden, sind nur die zusätzlichen Anreisekosten sowie Kosten für den verpassten Teil der Reise gedeckt.

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Vertragsbedingungen - Ferienversicherung pdf - 121 KB Produktinformationen - Ferienversicherung pdf - 1 MB
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