Damit Ihnen das Wasser nie bis zum Hals steht
- Innenraumversicherung
- Konstante Prämie: kein Bonusverlust im Schadenfall
- Kein Selbstbehalt bei Haftpflichtschäden
Ihre Schweizer Bootsversicherung für Schäden an eigenen sowie fremden Booten, Schiffen oder Personen, welche Sie als Besitzer, Halter oder Schiffsführer verursachen. Wir gehen mit vollen Segeln voraus und übernehmen im Schadenfall die zu Recht geltend gemachten Ansprüche und die Abwehr der zu Unrecht erhobenen Haftpflichtansprüche.
Neben einem zuverlässigen Schutz für Ihr Schiff beinhaltet die Baloise Motorfahrzeugversicherung noch weitere Vorteile, die Ihnen zusätzliche Sicherheit und Komfort bieten. Dazu zählen:
Einzigartig: Ist Ihr Schiff maximal zwei Jahre alt, können Sie es zum Neuwert versichern. Damit erhalten Sie bei einem Totalschaden oder Diebstahl den vollen Kaufpreis entschädigt – dies gilt während der ersten sieben Betriebsjahre.
für Schäden im Schiffsinnen-, Fahrgast- und Laderaum
Konstante Prämie: kein Bonusverlust im Schadenfall und kein Selbstbehalt bei Haftpflichtschäden
Welchen Versicherungsschutz wünschen Sie? Ob Haftpflicht-, Teil- oder Kollisionskasko: Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Versicherungsbausteine und schliessen Sie Ihre Bootsversicherung nach Ihren Bedürfnissen ab. Egal ob Motorboot oder Segelschiff: Wir bieten Ihnen individuellen Schutz für Ihr Wasserfahrzeug.
Die Haftpflichtversicherung leistet, wenn mit dem versicherten Schiff Andere geschädigt werden. Sie ersetzt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Gesetzlich obligatorisch
- Kein Selbstbehalt bei Haftpflichtschäden
- Konstante Prämie: kein Bonusverlust nach einem Schadenfall
Die Teilkaskoversicherung bietet zusätzlich Schutz bei Schäden am versicherten Schiff
- Schäden am Schiff zu Wasser, an Land, im Winterlager und während des Transportes (zum Beispiel infolge von Diebstahl, Raub oder Piraterie, Feuer, Elementarereignissen, Glasbruch oder böswilliger Beschädigung)
Die Kollisionskaskoversicherung ersetzt zusätzlich zur Teilkasko Schäden an Ihrem Schiff durch
- Kollision/Havarie
- Zerkratzen
- Auffahren auf Grund, Kentern, Sinken oder Vollschlagen
Schäden an persönlichen Gegenständen, die Sie in Ihrem Schiff mitführen
Für Grobfahrlässigkeitsschutz: Baloise verzichtet bei grobfahrlässiger Verursachung des versicherten Ereignisses auf ihr Rückgriffs- bzw. Kürzungsrecht (ausgenommen sind Fahren unter Alkoholeinfluss oder bei Fahrunfähigkeit).
Für Schäden im Schiffsinnen-, Fahrgast- und Laderaum. Versichert sind das Mobiliar und die elektrischen Geräte im Schiffsinnenraum (zum Beispiel Kühlschrank, Boiler, Fernsehgerät), die Gas- sowie die Trink- oder Abwasseranlage.
Versicherung für die Benützer des Schiffes bei einem Unfall im Sinne des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG).
Die Unfallversicherung leistet die vereinbarten Geldbeträge für die Schiffsbenützer bei Invalidität, Tod, Arbeitsunfähigkeit, Hospitalisierung und für ambulante oder stationäre Heilbehandlung.
Basis | Plus | Premium | |
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Todesfallkapital | 10'000 CHF | 10'000 CHF | 100'000 CHF |
Integritätskapital | 150'000 CHF | 200'000 CHF | 300'000 CHF |
Heibehandlung | Inkludiert | Inkludiert | Inkludiert |
Taggeld ab 1. Tag | 20 CHF | 40 CHF | |
Spitaltaggeld | 20 CHF |
Haftpflichtansprüche von geschleppten Wasserskifahrern aus Unfällen beim Schleppen. Den Wasserski gleichgestellt sind geschleppte Wassersportgeräte wie zum Beispiel Wakeboards oder Schleppringe.
Schäden an den gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenständen zum Neuwert bis zu der im Versicherungsvertrag genannten Summe.
Schäden am Trailer, Wasserungswagen, Lagerbock, Kran sowie Steg oder Boje bis zu der im Versicherungsvertrag genannten Summe.