1. Adressatenkreis, rechtliche Bestimmungen und Datenschutz
Die durch die Baloise Bank AG (nachstehend «Bank» genannt) unter www.baloise.ch angebotene Baloise Online Hypothek richtet sich ausschliesslich an natürliche Personen im Alter zwischen 18 und 75 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz (nachfolgend «Nutzer» genannt). Das Angebot richtet sich nicht an Personen,
- die gemäss Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) den Status einer US Person aufweisen oder
- Ausländer, die nicht im Besitz eines gültigen Ausländerausweises vom Typ B oder C sind.
Die rechtlichen Hinweise, die Bestimmungen zum Datenschutz der Baloise Group sowie die Allgemeinen Bedingungen von Baloise Bank zur Hypothek stellen einen integrierten Bestandteil dieser Nutzungs- und Annahmebedingungen dar.
2. Verzicht auf Beratung
Baloise Online Hypothek stellt weder eine Empfehlung noch eine Aufforderung zum Abschluss eines Hypothekarvertrages dar. Mit der Annahme des Angebotes verzichtet der Nutzer explizit auf eine Hypothekar-Beratung durch die Bank. Er ist sich der Risiken bewusst, die sich durch den Abschluss eines langfristigen Hypothekardarlehens ergeben können (dazu gehören insbesondere die möglichen Kosten bei einer vorzeitigen Rückzahlung der Hypothek).
3. Kosten für Beratungs- und sonstige Dienstleistungen
Erbringt die Bank nach Vertragsabschluss im Zusammenhang mit der Hypothek (Beratungs-)Dienstleistungen, können diese nach Aufwand verrechnet (gegenwärtig CHF 180.00 zzgl. MwSt. pro Stunde) werden.
Ist eine Neuausstellung der Kreditverträge erforderlich, wird eine Bearbeitungsgebühr verrechnet (gegenwärtig CHF 250.00).
1. Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
Zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen eines gültigen Hypothekarvertrages mit der Bank ist die Vollständigkeit und Richtigkeit aller durch den Nutzer gemachten Angaben. Die Bank wird nicht verpflichtet, wenn der Nutzer falsche oder unvollständige Angaben macht.
2. Voraussetzungen und Anforderungen für Baloise Online Hypothek
- Erstfinanzierung bestehender Objekte oder Ablösung einer bestehenden Hypothek. Die Ablösung bzw. Umfinanzierung von bei Konzerngesellschaften der Baloise Holding AG oder bei der Bank geführten Hypotheken ist ausgeschlossen; Baufinanzierungen sind nicht möglich.
- Selbstbewohntes Wohneigentum (Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, keine Ferienobjekte).
- Kreditbetrag min. CHF 100'000.00, max. CHF 1'500'000.00.
- Finanzierung bis maximal 80% des Verkehrswertes. Ist der Nutzer im ordentlichen Pensionsalter, ist die Finanzierung nur innerhalb einer 1. Hypothek (maximal 66 2/3% Belehnung des Verkehrswertes) möglich.
- Den Verkehrswert legt die Bank gemäss internen Richtlinien fest. Dieser kann vom Kaufpreis oder von den Vorstellungen des Kunden abweichen.
- Luxusobjekte werden bis maximal 50% belehnt. Die Einstufung als Luxusobjekt erfolgt nach bankinternen Kriterien.
- Der Eigenmittelanteil muss den Mindestkriterien der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) genügen. Die eingebrachten freien Eigenmittel müssen somit ohne Vorbezug aus der 2. Säule und gewährte Darlehen Dritter mindestens 10% des Verkehrswerts betragen. Ebenso muss eine allfällige Differenz zwischen dem durch die Bank ermittelten Verkehrswert und dem Kaufpreis in Form zusätzlicher Eigenmittel eingebracht werden.
- Sämtliche Eigenmittel sind nachzuweisen. Die Bank behält sich das Recht vor, bei unzureichendem Nachweis die Finanzierung abzulehnen.
- Der die 1. Hypothek (maximal 66 2/3% Belehnung des Verkehrswertes) übersteigende Finanzierungsbetrag muss innerhalb von 15 Jahren, spätestens jedoch bis zur ordentlichen Pensionierung des Nutzers, amortisiert werden.
- Die Amortisation erfolgt direkt und/oder indirekt über ein 3a-Konto bei der Vorsorgestiftung der Bank.
- Die Bank finanziert keine Liegenschaften mit wertmindernden Belastungen (z. B. Nutzniessungsrecht, Wohnrecht, limitiertes Vorkaufsrecht und Finanzierungen im Baurecht, Altlasten).
- Die Hypothek wird durch vorgangs und zwischenrangfreie Schuldbriefe in entsprechender Höhe abgesichert (bei Ablösung auf einen Zeitpunkt, ansonsten muss die Schuldbriefstaffelung der Hypothekenstaffelung entsprechen).
- Die Auszahlung der Hypothek erfolgt innerhalb von18 Monaten ab Annahme des Finanzierungsangebotes. Eine gestaffelte Ablösung ist nur unter den nachfolgenden Bedingungen möglich.
- Die Nettobelehnung der Liegenschaft liegt in einer 1. Hypothek (66 2/3 %).
- Mindestens die Hälfte der Gesamthypothek muss innert 18 Monaten ab Annahme des Finanzierungsangebotes vollständig zur Auszahlung gelangen und die weiteren Tranchen müssen innert 4 Jahren ab Annahme des Finanzierungsangebotes ablösbar sein.
- Fallen bei einer gestaffelten Ablösung Kosten (insbesondere für notwendige Anpassungen der Schuldbriefe) an, gehen diese vollumfänglich zu Lasten des Nutzers. - Der Nutzer ermächtigt die Bank zur direkten Einholung zusätzlicher Informationen bei den zuständigen Behörden und Informationsstellen, insbesondere beim Betreibungsamt, bei der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) und zur Validierung von Grundbuchinformationen über die zu finanzierende Liegenschaft.
- Zur Belastung der Zinsen und Amortisationen und allfälliger Kosten ist bei der Bank ein Konto zu führen.
- Der Nutzer ist mit der Benutzung elektronischer Kommunikationskanäle (insbesondere Kommunikation per EMail sowie File-Upload für Dokumente) ausdrücklich einverstanden und erklärt mit deren Nutzung ausdrücklich, die damit verbundenen Risiken zu kennen und zu tragen.
3. Gültigkeit und Verbindlichkeit des Angebotes
Die von der Bank im jeweiligen Baloise Online Hypothek-Angebot offerierten Zinssätze sind verbindlich, sofern sämtliche verlangten Unterlagen fristgerecht innert 7 Kalendertagen bei der Bank physisch oder elektronisch eingetroffen sind. Treffen die Unterlagen später ein, behält sich die Bank eine Anpassung der Zinskonditionen vor.
Mit Annahme des Angebots durch den Nutzer kommt ein verbindlicher Hypothekarvertrag mit der Bank zu Stande, falls
- die Nutzungs- und Annahmebedingungen vollumfänglich eingehalten sind;
- alle erforderlichen Unterlagen innert Frist bei der Bank eintreffen;
- die gemäss Ermessen der Bank erforderlichen Belege und Drittauskünfte die Kreditwürdigkeit des Nutzers bestätigen;
- der aufgrund einer hedonischen Schätzung durch die Bank ermittelte Verkehrswert der als Sicherheit dienenden Liegenschaft den erfassten Wert erreicht.
Ergibt sich aufgrund der nachträglichen Prüfung des Verkehrswertes ein tieferer Wert, behält sich die Bank das Recht vor, den im Baloise Online Hypothek Angebot aufgeführten Amortisationsbetrag vor Unterzeichnung der Kreditverträge anzupassen. In diesem Fall hat der Nutzer jedoch das Recht, ohne Kostenfolge vom Antrag zurückzutreten.
Sollte die Finanzierung (nach Annahme durch den Nutzer und die Bank) wider Erwarten nicht zu Stande kommen, behält sich die Bank das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.00 zu verrechnen.
4. Änderung der Bestimmungen
Die Bank behält sich das Recht vor, diese Nutzungs- und Annahmebedingungen ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu ergänzen. Die neuen bzw. angepassten Bedingungen treten mit Aufschaltung unter www.baloise.ch und Annahme des Angebotes in Kraft.
5. Teilnichtigkeit
Sind einzelne oder mehrere Bestimmungen ungültig, widerrechtlich oder nicht durchsetzbar, gelten die übrigen Bestimmungen unverändert weiter.
6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehungen des Nutzers mit der Bank unterstehen dem schweizerischen Recht.
Erfüllungsort, Betreibungsort für Kunden mit ausländischem Wohnsitz und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist Solothurn.
Die Bank hat indessen auch das Recht, den Nutzer bei jedem andern zuständigen Gericht zu belangen.