- Abschliessen einer Unfallversicherung
- Anmelden Ihrer Reinigungskraft
- Krankheitsentschädigung für Ihre Reinigungskraft
Um die perfekte Reinigungskraft zu finden, sollten Sie im Vorhinein einen strukturierten Plan mit allen zu erledigenden Hausarbeiten erstellen. Dadurch wissen potentielle Bewerber genau, was sie bei Ihnen im Haushalt zu tun haben, wodurch Sie die geeignetste Reinigungskraft finden. Für alle regelmässigen Haustätigkeiten stellen Sie am besten eine langfristige Reinigungskraft ein, damit sie zu vorgegebenen Terminen erscheint und die Hausarbeit erledigt. Reinigungen können zwar auch einmalig gebucht werden, sind dadurch jedoch häufig teurer als eine regelmässige Dienstleistung.
Da Sie durch das Engagieren einer Putzfrau die Rolle des Arbeitgebers einnehmen, müssen Sie auch die entsprechenden Schutzmassnahmen und Anmeldungen für Ihre Fachkraft übernehmen. Aber was genau kommt dabei im Bereich der Verwaltung auf Sie zu?
Auch wenn Reinigungskräfte über ihre eigene Krankenkasse grundsätzlich unfallversichert sind, müssen Sie trotzdem noch eine weitere Versicherung für Ihre Arbeitskraft abschliessen. Die private Krankenversicherung kommt nur für Unfälle ausserhalb des beruflichen Tätigkeitsfeldes auf und hilft Ihnen dadurch nur wenig. Damit sich der entsprechende Preis von 100 Franken im Jahr lohnt, sollte Ihre Reinigungskraft in regelmässigen Abständen bei Ihnen putzen.
Egal wie häufig Sie Ihre Reinigungskraft beschäftigen – für jede vergütete Tätigkeit muss eine Anmeldung Ihrerseits erfolgen. Alles andere erfüllt den Tatbestand der Schwarzarbeit, der letztendlich sogar im Gefängnis enden kann.
Sollten Sie mit Ihrer Reinigungskraft einen Arbeitsvertrag haben, sind Sie auch an die entsprechenden Pflichten gebunden. Diese sind in ihrer Gesamtheit im Obligationenrecht gesammelt. Haben Sie also ein festes Einkommen vertraglich ausgehandelt, sind Sie auch während langen Krankheitsausfällen zur Gehaltszahlung verpflichtet.
Die Quellensteuer setzt sich in der Schweiz aus 0,5 Prozent Bundessteuer und 4,5 Prozent Kantons- und Gemeindesteuer zusammen. Diese können Sie zwar vom Gehalt Ihrer Reinigungskraft abziehen, den gesetzlichen Mindestlohn muss diese allerdings nach wie vor von Ihnen erhalten.
Bevor eine Putzkraft auch wirklich legal und abgesichert bei Ihnen arbeiten darf, vergehen viele Monate. Ihre Kosten und der zusätzlich entstehende Aufwand sind zudem sehr hoch, sodass sich das Einstellen einer regelmässigen Putzhilfe eigentlich nur bei extremem Bedarf anbietet. Möchten Sie dennoch nicht auf eine Putzhilfe verzichten, gibt es zwei gute Wege, wie Sie den administrativen Aufwand klein halten können.
Professionelle Reinigungsplattformen nutzen
Wenn Sie sporadisch nach Putzhilfen suchen, bieten sich professionelle Reinigungsplattformen wie Movu.ch an. Hier können Sie Ihre Reinigungskraft schnell und einfach buchen und erhalten den Service dann, wenn Sie ihn auch wirklich benötigen. Die Versicherungen und das benötigte Putzmaterial sind dabei immer im Preis inbegriffen, sodass Sie sich darüber keine Gedanken machen müssen. Da die Reinigungskraft nicht bei Ihnen direkt angestellt ist, sondern beim Vermittler, kommt dieser auch für die zugehörigen Pflichten auf. Somit können Sie sich voll und ganz auf andere Schwerpunkte konzentrieren und überlassen die Verwaltung Ihrer Reinigungskräfte der Plattform.
Administration outsourcen
Sie wünschen eine regelmässige Unterstützung bei den Reinigungsarbeiten von einer bestimmten Reinigungskraft? Dann sind Sie bei quitt. an der richtigen Adresse. Die Nummer eins in der Schweiz für das Registrieren und Verwalten von Haushaltshilfen übernimmt Ihre administrativen Arbeiten und kommuniziert mit allen Behörden. quitt. meldet an, rechnet ab, bezahlt Ihre Rechnungen und unterstützt Sie in allen Belangen rund um die Anstellung von Ihrer Haushaltshilfe – von der Anmeldung aller involvierten Behörden bis hin zur Abrechnung der Sozialabgaben, Steuern und Versicherungsprämien. Mit quitt. brauchen Sie sich um nichts zu kümmern.