Die Teilzeitarbeit ist eine Gefahr für die Vorsorge. Wer weniger verdient, zahlt weniger in die AHV und die Pensionskasse ein.
«39 Prozent der erwerbstätigen Schweizerinnen und Schweizer arbeiten in einem reduzierten Pensum.»
In Sachen Teilzeitarbeit – ob für die Kinderbetreuung oder Weiterbildungen – gehört die Schweiz mit einer Quote von 39 Prozent zu den europäischen Spitzenreitern. Nur die Niederlande zählen mit 51 Prozent noch mehr Teilzeitarbeitende. Ein reduziertes Arbeitspensum bietet viele Vorteile. Oft vergessen werden aber die negativen Auswirkungen auf die Vorsorge. Wer weniger arbeitet, verdient weniger. Wer weniger verdient, zahlt weniger in die AHV und die Pensionskasse ein. Gekürzte Leistungen im Alter können die Folge sein, müssen sie aber nicht – mit unseren Tipps.
Teilzeit bei Frauen sehr beliebt
39 Prozent der erwerbstätigen Schweizerinnen und Schweizer arbeiten in einem reduzierten Pensum (Stand 2020). Der Grossteil der Teilzeitarbeitenden sind Frauen. Während sechs von zehn Frauen teilzeiterwerbstätig sind, sind es von zehn Männern nur 1,8 – Tendenz steigend. Die Kinderbetreuung ist nach wie vor der häufigste Grund für eine Reduzierung des Pensums. Aber auch Weiterbildungen, ein zweites Standbein neben der Selbständigkeit, der Wunsch nach mehr Freizeit sowie familiäre Verpflichtungen lassen Schweizerinnen und Schweizer in Teilzeit arbeiten.
«Unser Tipp: Bitten Sie Ihre Ausgleichskasse um einen Auszug Ihres persönlichen AHV-Kontos, um zu prüfen, ob Lücken vorhanden sind.»
Während sich ein reduziertes Arbeitspensum positiv auf die eigene Freizeit und das Zeitmanagement auswirkt, sind dessen Auswirkungen auf die Altersvorsorge alles andere als rosig. Das System der beruflichen Vorsorge ist für ein Vollzeitpensum ausgelegt; AHV und Pensionskasse garantieren ca. 60 Prozent des Lohnes. Teilzeitarbeitenden drohen deshalb erhebliche Lücken.
Auswirkungen auf die 1. Säule
Bei einer Teilzeitanstellung sinkt das beitragspflichtige Einkommen. Entsprechend tiefer fallen die Einzahlungen in die AHV aus, was die IV- und AHV-Rente im Alter schmälert. Die Maximalrente von 28’680 Franken (Stand 2022) pro Jahr bedingt ein durchschnittliches Jahreseinkommen von rund 85’000 Franken. Gutschriften für die Erziehung der Kinder sowie die Betreuung einer pflegebedürftigen Person werden dafür angerechnet. Viele Teilzeitarbeitende erreichen dieses Einkommen aber nicht. Beitragslücken sind die Folge. Genau diese gilt es unbedingt zu verhindern, da sie zu einer Kürzung der Rente führen können.
Was Sie tun können
Indem Sie jährlich den AHV-Mindestbeitrag von 503 Franken (Stand 2022) einzahlen, beugen Sie Lücken vor. Oder Sie schliessen entstandene Lücken; innert fünf Jahren können Sie diese nachzahlen. Unser Tipp: Bitten Sie Ihre Ausgleichskasse um einen Auszug Ihres persönlichen AHV-Kontos, um zu prüfen, ob Lücken vorhanden sind.
Auswirkungen auf die 2. Säule
Die Auswirkungen der Teilzeitarbeit auf die 2. Säule sind ähnlich wie jene auf die 1. Säule Wer weniger verdient, zahlt weniger in die Pensionskasse ein. Das Resultat: Die Leistungen aus der Pensionskasse sind bei Teilzeitarbeitenden erheblich tiefer. Bei einem Jahreseinkommen unter 21’510 Franken (Stand 2022) fallen die Pensionskassenbeiträge sogar ganz weg – jedoch nicht automatisch. Gewisse Arbeitgeber passen den Vorsorgeplan so an, dass auch Personen mit tieferen Erwerbseinkommen in der Pensionskasse versichert sind. Hinzu kommt der Koordinationsabzug. Er legt fest, welche Lohnhöhe bei der Pensionskasse versichert ist. Für 2022 beträgt er 25’095 Franken und wird unabhängig vom Pensum vom AHV-Jahreslohn abgezogen. Bei Teilzeiterwerbenden mit tiefen Lohnsummen wirkt sich dieser Abzug besonders stark aus.
Was Sie tun können
Fassen Sie eine Teilzeitarbeit ins Auge, sollten Sie unbedingt prüfen, ob die Altersleistungen aus der 2. Säule tiefer ausfallen als erwartet. Bestellen Sie dazu bei Ihrer Pensionskasse eine Simulationsberechnung. So können Sie über notwendige Zusatzabsicherungen bei einer möglichen Erwerbsunfähigkeit oder bei Tod entscheiden. Und: Ziehen Sie freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse für eine höhere Pensionskassenrente in Erwägung. Damit sparen Sie gleich auch noch Steuern. Sie können die Einkäufe vom steuerbaren Einkommen abziehen. Idealerweise verteilen Sie die Einkäufe dazu über mehrere Jahre.
«Unser Tipp: Berücksichtigen Sie die private Vorsorge möglichst früh und regelmässig. Auch kleine Beträge lohnen sich.»
Weil die staatlichen Leistungen aus der 1. und 2. Säule bei einem Teilzeitpensum für die Altersvorsorge nicht mehr ausreichend sind, ist die freiwillige 3. Säule umso wichtiger. Teilzeitarbeitende, die weiterhin an einer Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen jährlich eine Einzahlung über maximal 7'056 Franken (Stand 2024) in die Säule 3a tätigen. Gehören Sie keiner Pensionskasse an, belaufen sich die Einzahlungen auf bis zu 20 Prozent Ihres Nettoerwerbseinkommens und maximal 35'280 Franken. Unser Tipp: Berücksichtigen Sie die private Vorsorge möglichst früh und regelmässig. Auch kleine Beträge lohnen sich.
Eine weitere Möglichkeit zur Absicherung Ihrer beruflichen Vorsorge bieten gewinnbringende Anlagen. Ob Aktie oder Baloise Fonds Portfolio, wer sein Geld richtig anlegt, kann auf Dauer einiges sparen und ein schönes Polster fürs Alter schaffen. Lassen Sie sich beraten, um herauszufinden, welche Variante am besten zu Ihnen passt.
Quellen: Informationsstelle AHV/IV, Bundesamt für Statistik