Die neue finanzielle Situation nach der Pensionierung hat auch Einfluss auf Ihre Hypothek. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig zu informieren.
Das Haus als Altersvorsorge? Bereiten Sie sich früh genug auf die finanzielle Umstellung vor.
«Das eigene Dach über dem Kopf kann mir niemand wegnehmen!» Wohneigentum gilt als sichere Altersvorsorge. Als Wertanlage und günstige Variante zu hohen Mieten. In Zeiten tiefer Hypothekarzinsen entscheiden sich immer mehr Personen für die eigenen vier Wände, wenn sie vorsorgen möchten. Was dabei oft vergessen geht: Die Finanzierung der Hypothek muss für Wohneigentümer auch nach der Pensionierung tragbar sein.
Wenn die Bank nachrechnet
Bestimmungen im Hypothekarwesen verpflichten Banken, die Tragbarkeit von Hypotheken streng zu prüfen. Dies kann vor allem für Pensionierte zum Problem werden, wenn das Einkommen nach dem Austritt aus dem Erwerbsleben teilweise auf 60 % bis 50 % sinkt. Wird eine Hypothek fällig oder schliesst man sie erst zu diesem Zeitpunkt ab, kann sich der Anteil von Fremd- und Eigenkapital aufgrund des finanziellen Risikos entsprechend ändern. Statt 20 % fordern Kreditgeber dann häufig zwischen 35 % und 40 % Eigenfinanzierung, um die Tragbarkeit der Hypothek nach der Pensionierung weiter zu gewährleisten. Eine Teilamortisation der ersten Hypothek wird unter Umständen in diesem Fall notwendig. Zudem muss mit dem Eintritt ins Rentenalter die zweite Hypothek (15 %) zurückbezahlt werden.
Der beste Zeitpunkt liegt vor 50
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Wohneigentum auch mit einer Rente zu finanzieren. Allerdings sollte die Tragbarkeit frühzeitig geprüft werden. So bleibt unter anderem genügend Zeit, die folgenden Möglichkeiten zu prüfen, Massnahmen zu planen und finanzielle Reserven aufzustocken.
Hypothek im Alter reduzieren oder abzahlen
Die optimale individuelle Höhe einer Hypothek sollte von einem Spezialisten berechnet werden, denn sie hängt vom Verhältnis zwischen verfügbarem Einkommen und den Lebenshaltungs- und Liegenschaftskosten ab. Wer eine vollständige Rückzahlung der Hypothek erwägt, sollte darauf achten, dass auch mit Rente beziehungsweise vorhandenem Vermögen weiterhin genügend finanzielle Mittel für Steuern und die Unterhaltskosten des Wohneigentums vorhanden sind.
Je nach Situation lassen sich die Hypothekarschulden entweder direkt oder indirekt amortisieren. Bei der direkten Amortisation wird die Hypothek fortlaufend mit periodischen Beträgen reduziert. So wird die Schuldenlast immer geringer – ebenso wie die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten.
Indirekt amortisieren – mit der dritten Säule
Bei einer indirekten Amortisation werden die Gelder vor Abzahlung der Hypothek in die Säule 3a oder 3b eingezahlt. Spätestens bei Pensionsbeginn wird die angesparte Summe ausbezahlt und für die Amortisation verwendet. Während der Investitionszeit bleibt die Hypothekarschuld bestehen, wodurch diese sowie vor allem die Schuldzinsen weiterhin steuerlich abzugsfähig sind. Auch Einzahlungen in die gebundene Säule 3a können bis zu einem gewissen Maximalbetrag vom steuerlichen Einkommen abgezogen werden. Bei der Auszahlung wird jedoch eine unmittelbare einmalige Steuer fällig. Im Gegensatz dazu entfällt die Steuerzahlung bei der Säule 3b. Die investierten Gelder werden hier aber fortlaufend zum steuerbaren Vermögen angerechnet, das heisst, sie können nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Eine Alternative ist die Berücksichtigung von freien Vermögenswerten wie Aktien, Obligationen oder Wertschriften. Diese Gelder werden bei der Berechnung zur Tragbarkeit einer Hypothek angerechnet. Es ist auch möglich, Pensionskassenguthaben und Gelder aus der gebundenen Säule 3a für selbst genutztes Wohneigentum vorzeitig zu beziehen oder zu verpfänden.
Wohneigentum verkaufen
Ein Verkauf des Wohneigentums kann sich aus zwei Gründen anbieten: Erstens lassen sich bei fehlenden Vermögenswerten und geringer Pension die Lebenshaltungskosten dadurch besser tragen oder ein nötiger Heimaufenthalt finanzieren. Zweitens sollten Sie die Nutzbarkeit Ihres Wohneigentums für Ihre Alterssituation überdenken. Das grosse Familienhaus kann im Alter nicht nur zur finanziellen, sondern auch zur alltäglichen Last werden. Es ist sinnvoll, die eigenen Ansprüche frühzeitig zu definieren und mögliche Verkaufsoptionen zu klären. Zudem nehmen Sie damit im Falle von Krankheit oder Tod Ihren Angehörigen die Entscheidung ab.
Nutzniessung und Wohnrecht
Statt das Wohneigentum zu verkaufen, können die Eigentümer dieses mit einem Nutzniessungs- oder Wohnrecht an Angehörige übertragen. Dies kommt einem Mietverhältnis gleich: Als Nutzniesser oder Wohnberechtigte bleibt man im Haus oder der Wohnung, überträgt seine Rechte aber je nach Anwendung teilweise oder ganz auf beispielsweise die eigenen Kinder.
Hypothek im Alter: Individuell und umfassend beraten
Die Möglichkeiten für tragbares Wohneigentum im Alter sind vielfältig und je nach Einkommens- und Vermögensstruktur unterschiedlich. Gerade deshalb ist eine persönliche Beratung die beste Grundlage für Ihren optimalen Lösungsweg. Durch die Kombination von Bank und Versicherung profitieren Sie von unserer Erfahrung und dem Wissen über Finanzierungen, Vorsorge und Vermögen. Wir beraten Sie gerne: individuell und umfassend.