00800 24 800 800 DE EN FR IT FAQ | Antworten auf Ihre Fragen Berater oder Standorte finden Bankkonditionen Blog Jobs auf baloise.com Link öffnet in einem neuen Tab Exklusive Partnerangebote Schadenmeldung Versicherungsnachweis Partnerbetriebe Adressänderung younGo - für alle bis 30 Autoversicherung Haushaltsversicherung Vorsorge und Vermögen
Kundenservice
24h Hotline 00800 24 800 800
Aus dem Ausland: +41 58 285 28 28
Kontakt & Services
myBaloise E-Banking Link öffnet in einem neuen Tab Mein Konto Weitere Logins E-Banking Link öffnet in einem neuen Tab Logout
Blog Ratgeber | Vererben oder verschenken?

So wird Ihr Erbe nach Ihren Wünschen aufgeteilt

12. Mai 2021
Vererbung, Schenkung und Erbvorbezug: Es ist nicht einfach, den Nachlass zu planen. Wie Sie Ihr Vermögen – ob Immobilie, Bargeld oder Schmuck – nach Ihren Vorstellungen übertragen und welche Variante die richtige für Sie ist, erfahren Sie hier. 
Erbe frühzeitig planen und aufteilen

Bei Angelegenheiten rund ums Erbe kann es schnell zum Streit kommen. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen die gesetzliche Erbfolge auf und erklären Ihnen, wie Sie mit einem Erbvertrag, Schenkungsvertrag oder einem Erbvorbezug Ihren Nachlass individuell und vorzeitig planen können. Damit der Familienfrieden gesichert ist.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die gesetzliche Erbfolge regelt den Nachlass nach Verwandtschaftsgrad.
  • Mit einem Erbvertrag können Sie Ihr Vermögen nach Ihren Vorstellungen vererben.
  • Ein Schenkungsvertrag oder ein Erbvorbezug gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen.
  • Ein Anwalt für Erbrecht sorgt bei der Aufsetzung eines Vertrages über Ihren Nachlass für dessen Gültigkeit.
Spannende Fakten rund ums Vererben und Verschenken
  • In der Schweiz werden jährlich ungefähr CHF 63 Mia. vererbt.
  • Circa 2/3 der Schweizer Bevölkerung erben.
  • Über die letzten 20 Jahre haben sich die Erbschaften ungefähr verdoppelt.

(Quellen: SRF)

Die gesetzliche Lage

Wenn bei Ihrem Lebensende weder ein Testament noch ein Erbvertrag vorhanden ist, dann wird Ihr Nachlass entsprechend der gesetzlichen Erbfolge auf Ihre Erben aufgeteilt. Es gibt Personen, die Anrecht auf einen bestimmten Teil des Erbes, den sogenannten Pflichtteil, haben. Dies sind die Ehegattin, der Ehegatte beziehungsweise die eingetragene Lebenspartnerin, der eingetragene Lebenspartner, die Kinder und die Eltern. Die limitiert mögliche Einflussnahme bei der gesetzlichen Erbfolge kann dazu führen, dass Ihr Erbe nicht nach Ihren Vorstellungen verteilt wird.

«Seit ich für meine Pension ein klares Budget erstellt habe, bin ich viel entspannter und habe mehr Zeit für mein Engagement als Juniorentrainer.»

Erbvertrag

Mit einem Erbvertrag können Sie durch Verfügung von Todes wegen Regelungen und Entscheidungen über Ihr Vermögen treffen. Er wird immer zwischen dem Erblasser und mindestens einer weiteren Vertragspartei abgeschlossen und zeichnet sich durch seine hohe Bindungswirkung aus. Der Erbvertrag bedarf einer öffentlichen Beurkundung und die Verfügungen in selbigem können nicht einseitig, zum Beispiel vom Erblasser, aufgehoben werden. Deswegen ist es wichtig, dass alle beteiligten Parteien zu einhundert Prozent einverstanden sind mit dem Inhalt des Erbvertrages. Nur so können Erbstreitigkeiten vermieden werden.

Wann macht ein Erbvertrag Sinn?

Bei bestimmten Voraussetzungen und Konstellationen ist ein Erbvertrag sinnvoll. Sie leben als Paar und wollen sich gegenseitig als Alleinerbe einsetzen? Dann macht ein Erbvertrag Sinn, da in diesem die Kinder auf ihre Pflichtteilsansprüche verzichten können. Hier gilt es zu beachten: Die betroffenen Personen müssen dem Pflichtteilsverzicht zustimmen und erhalten in der Regel dafür eine Entschädigung. Ein anderes Beispiel wäre, wenn Sie Ihrem Kind als Ersatz für Vorleistungen zu Lebzeiten eine Erbschaft vertraglich sicherstellen wollen. Eine solche Vorleistung kann beispielsweise das Pflegen und Betreuen im Alter sein. Wenn Sie eine Firma besitzen und diese an eine bestimmte Person oder bestimmte Personen übergeben wollen, ist der Erbvertrag ebenfalls eine sinnvolle Variante, da sich die Komplexität einer Unternehmensnachfolge damit gut regeln lässt.

Schenkungsvertrag

Der Schenkungsvertrag ist eine Alternative zum Erbvertrag. Eine Schenkung ist eine freiwillige Zuwendung von Geld oder Vermögenswerten einer lebenden Person an eine andere, ohne entsprechende Gegenleistung. Bei einem Schenkungsvertrag kann es sich dementsprechend um die Übergabe von Autos, Häusern, Immobilien, Vermögen in Geldform etc. handeln. Wenn Ihrer Schenkung ein Schenkungsversprechen zu Grunde liegt, ist der Schenkungsvertrag zwingend notariell zu beurkunden.

Wann macht ein Schenkungsvertrag Sinn?

Ein Schenkungsvertrag ist sinnvoll, wenn Sie wertvolle Gegenstände, beispielsweise teuren Schmuck, eine hohe Bargeldsumme oder eine Immobilie zu Lebzeiten verschenken wollen. Besonders bei der Übertragung von Wohneigentum kann eine Schenkung Ihnen Vorteile bringen, da Sie damit die teils hohen Steuern bei einer Vererbung umgehen können. Durch eine Schenkung gehören die Immobilie und der allfällige Wertzuwachs nämlich zum Vermögen des Beschenkten und werden deshalb nicht nachträglich mit einer allfälligen Erbschaftssteuer belegt. Damit sich ein Schenkungsvertrag lohnt, ist es allerdings essenziell, dass Sie für Ihre restliche Lebenszeit finanziell abgesichert sind.

Erbvorbezug

Der Erbvorbezug ist eine spezielle Form der Schenkung und gibt Ihnen ebenfalls die Möglichkeit, Ihr Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen. Der Hauptunterschied zur Schenkung: Beim Erbvorbezug besteht eine Ausgleichspflicht. Das bedeutet, dass die Person, die den Vermögenswert in Form eines Erbvorbezuges erhält, diesen auf ihren späteren Erbteil anrechnen muss. Im Erbfall steht dieser Person dann weniger zu.

Wann macht ein Erbvorbezug Sinn?

Ein Erbvorbezug bietet sich vor allem bei einer Vermögensübertragung zwischen Eltern und Kindern an und bringt Vorteile für Sie wie auch für Ihre Nachkommen. Als Elternteil können Sie mit dem Erbvorbezug Geld sparen, weil damit Ihr steuerbares Vermögen vermindert wird. Und da der Freibetrag der Erbschaftssteuer von Kindern gegenüber ihren Eltern hoch ausfällt, ist es möglich, dass sie durch den früheren Erbvorbezug im Erbfall keine Erbschaftssteuer zahlen müssen. So kann eine Win-win-Situation für alle Beteiligten entstehen.

Vererben oder verschenken? Die richtige Nachlassplanung wirft nicht nur viele Fragen, sondern auch viele Möglichkeiten auf. Wir beraten Sie gerne.
  • Zusammen finden wir die richtige Lösung für Sie
    Noch Fragen?
    Gibt es verschiedene Arten von Erbverträgen?

    Ja, es gibt den Erbzuwendungsvertrag und den Erbverzichtsvertrag. Mit dem Erbzuwendungsvertrag können Sie den oder die Vertragspartner des Erbvertrages als Erben einsetzen. Der Erbzuwendungsvertrag wird gerne von Paaren verfasst, die sich gegenseitig bevorzugen wollen oder Dritte unterstützen möchten, beispielsweise eine gemeinnützige Organisation. Der Erbverzichtsvertrag wird gewählt, wenn eine berechtigte Erbperson auf ihr Erbe verzichtet. Ein Erbverzichtsvertrag eignet sich, um bestimmte Personen bereits vor dem offiziellen Erbe finanziell zu unterstützen, zum Beispiel Kinder. Denken Sie daran: Die betroffene Person muss diesem Pflichtteilsverzicht zustimmen und erhält in der Regel dafür eine Entschädigung.

    Wann macht es Sinn, eine Fachperson einzuschalten?

    Ob beim Erbvertrag, Schenkungsvertrag oder Erbvorbezug, die Unterstützung eines Experten ist nie falsch. Ein Anwalt für Erbrecht stellt unter anderem sicher, dass keine Formfehler im aufgesetzten Vertrag vorhanden sind und garantiert dessen Gültigkeit. Grundsätzlich kann man sagen: Je komplexer die Angelegenheit und je höher der übertragene Vermögenswert ist, umso sinnvoller ist eine unterstützende Hand.

    Das könnte Sie auch interessieren weitere Blogartikel
    Willkommen zurück!

    Jetzt zurück zu Ihrem Angebot einer Ihrer Offerte  

    Zurück zur Offerte

    oder

    Neu berechnen
    Willkommen zurück!

    Jetzt zurück zu Ihrem Angebot einer Ihrer Offerte  

    Zurück zur Offerte

    oder

    Neu berechnen
    Willkommen zurück!

    Jetzt zurück zu Ihrem Angebot einer Ihrer Offerte  

    Zurück zur Offerte

    oder

    Neu berechnen
    Willkommen zurück!

    Jetzt zurück zu Ihrem Angebot einer Ihrer Offerte  

    Zurück zur Offerte

    oder

    Neu berechnen
    Willkommen zurück!

    Jetzt zurück zu Ihrem Angebot einer Ihrer Offerte  

    Zurück zur Offerte

    oder

    Neu berechnen

    Am Samstag, 23.11.2024, werden diverse Systeme aufgrund von Wartungsarbeiten nicht verfügbar sein. Wir bitten Sie um Verständnis.