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Blog Was beim Immobilienverkauf mit den Versicherungen passiert

Wissenswertes rund um die Gebäudeversicherung und die Haushaltversicherung

8. Mai 2023
Zum Schutz des Gebäudes und des Hausrats – Versicherungen für das Wohneigentum sind nicht nur sinnvoll, sie sind teilweise sogar vorgeschrieben. Doch was geschieht damit im Falle eines Verkaufs der eigenen Immobilie? Wir klären auf.  
Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Gebäudeversicherung sichert vor Elementarereignissen ab. In den meisten Kantonen ist sie obligatorisch.
  • Bei einem Verkauf geht die Gebäudeversicherung automatisch auf die Käuferin oder den Käufer über.
  • Bei Schäden am Hausrat greift die Haushaltversicherung. Weil sich der Hausrat mit dem Immobilienverkauf verändern kann, empfiehlt sich eine Überprüfung und allfällige Anpassung der Haushaltversicherung.
  • Ein genereller Versicherungscheck bei einem Immobilienverkauf lohnt sich in jedem Fall, um Überschneidungen zu vermeiden und die Versicherungen auf die aktuelle Wohnsituation anzupassen.

 

Gebäudeversicherung

Vor dem Verkauf 

Mit einer Gebäudeversicherung ist Ihnen ein Rundum-Schutz für das Wohneigentum und die Gebäudeumgebung wie den Garten oder das Schwimmbad sicher. Sie deckt Brand- und Wasserschäden, Schäden durch Glasbruch, Hagel und Schneedruck (ausgenommen sind Hagel- und Schneedruckschäden an Pflanzen), Erdrutsch oder Überschwemmung und sichert dadurch vor sogenannten Elementarereignissen ab. In den meisten Kantonen greift dafür die obligatorische Versicherung der kantonalen Gebäudeversicherung. In den Kantonen Obwalden, Schwyz und Uri sowie im Bezirk Oberegg im Kanton Appenzell-Innerrhoden können Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer ihre Gebäudeversicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abschliessen. Und in den Kantonen Genf, Tessin, Wallis und Appenzell-Innerrhoden ohne Bezirk Oberegg ist die Gebäudeversicherung freiwillig. Doch auch hier sind die meisten Gebäude versichert. Private Versicherer bieten dafür Gebäudeversicherungen an.  

Nach dem Verkauf

Verkaufen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung, geht die obligatorische Versicherung der kantonalen Gebäudeversicherung automatisch auf die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer über. Das Gesetz sieht dies so vor. Dasselbe gilt für die privaten Gebäudeversicherungen. Die neue Besitzerin oder der neue Besitzer hat die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach der Handänderung zu kündigen. Erwerben Sie ein neues Objekt, müssen oder können Sie je nach Kanton dafür eine neue Gebäudeversicherung abschliessen, respektive übernehmen Sie die bestehende der Verkäuferin oder des Verkäufers.  

Haushaltversicherung

Vor dem Verkauf

Für den Schutz innerhalb der eigenen vier Wände ist die Haushaltversicherung zuständig. Sie tritt bei Brand, Rauch, Blitzschlag und Elementarereignissen wie Hochwasser, Sturm oder Hagel in Kraft und deckt die entstandenen Schäden. Im Unterschied zur Gebäudeversicherung geht es bei der Haushaltversicherung immer um die Schäden am Hausrat, nicht am Gebäude.  

Nach dem Verkauf  

Weil sich mit dem Verkauf der eigenen Immobilie meistens auch der Hausrat verändert, lohnt sich eine genaue Überprüfung der Haushaltversicherung. Je nachdem wie die anschliessende Wohnsituation aussieht, gilt es die Haushaltversicherung entsprechend anzupassen.  

Das Risiko sollten Sie neu bewerten, die Versicherungssumme, den Versicherungsort sowie Deckungsänderungen überprüfen. 

Sollte Ihre bisherige Versicherungslösung keine Mieterschäden abdecken, so sind diese einzuschliessen, sobald Sie in ein Mietobjekt ziehen. Auch für Wohneigentümer kann die Deckung der Mieterschäden sinnvoll sein: so sind beispielsweise die verursachten Schäden in Hotelzimmern, Ferienhäuser oder gemieteten Zweitwohnungen gedeckt. In allen unseren Produkten (BaloiseCombi Haushalt, BaloiseDirect Haushalt und YounGo) sind deshalb die Mieterschäden in der Privathaftpflichtdeckung automatisch eingeschlossen, so dass kein Ein- oder Ausschluss nötig ist. 

Zudem sollten Sie prüfen, ob es Überschneidungen gibt, etwa bei der Glasdeckung; in der Regel ist diese in der Hausratsversicherung enthalten. War sie aber Teil der Gebäudeversicherung, fehlt sie in der Hausratversicherung und muss neu abgeschlossen werden. Dasselbe gilt auch für die Sachversicherung Diebstahl.

Versicherungen überprüfen, Überschneidungen vermeiden
Hilfe für den Immobilienverkauf

An einem Eigenheim hängen viele Emotionen und Erinnerungen. Wie schwierig es sein kann, die eigenen vier Wände zu verkaufen, wissen wir. Damit wir Sie auf Ihrem Weg begleiten können, spannen wir mit Brixel zusammen. Die Plattform unseres Partners bietet Ihnen eine moderne Alternative zu herkömmlichen Maklermodellen mit vielen Vorteilen: Sie behalten damit die volle Kontrolle über Ihren Verkauf, werden aber dennoch durch den gesamten Verkaufsprozess – von der Aufbereitung bis zum Notariat – begleitet. Geht es für Sie nach dem Verkauf in ein neues Eigenheim, finden Sie auf Houzy, der grössten Wohneigentümer-Plattform der Schweiz und ebenfalls Partner von Baloise, zahlreiche praktische und nutzerfreundliche Onlinetools, wie zum Beispiel den Sanierungsrechner oder den Solarrechner. Falls Sie eine Renovierung geplant haben, finden Sie auf Houzy zudem geprüfte Handwerker aus Ihrer Region.

Und zum Schluss noch ein Tipp

Oftmals verändert sich mit einem Immobilienverkauf auch die Lebenssituation. Einen Blick auf die Lebensversicherung zu werfen – diese anzupassen oder abzuschliessen –, kann sich zu diesem Zeitpunkt besonders lohnen.  

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