Immobilie renovieren, Eigenmietwert senken, Hypothek amortisieren
Wohneigentum bedeutet nicht nur ein sicheres Zuhause und Unabhängigkeit für Ihre Familie – wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung besitzen, müssen Sie auch regelmässig die Hypothekarzinsen begleichen. Zudem ist die Instandhaltung einer Immobilie kostenaufwendig. Zum Glück gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie mit Ihrer Liegenschaft Steuern sparen können: Investitionen in den Unterhalt sind abziehbar, der Eigenmietwert lässt sich senken und Ihre Hypothek amortisieren. Hier erfahren Sie, wie das geht, und erhalten weitere Steuertipps rund um Ihr Wohneigentum.
- Mit Unterhaltsarbeiten an Ihrem Wohneigentum können Sie Steuern sparen – ziehen Sie eine Pauschale oder die effektiven Kosten ab. Es sind nur Arbeiten steuerlich abziehbar, die den Zustand Ihrer Immobilie erhalten. Ausnahme: Energiesparmassnahmen.
- Verschiedene Versicherungsprämien lassen sich von den Steuern abziehen.
- Reduzieren Sie den Eigenmietwert einer selbstbewohnten Liegenschaft und sparen Sie damit Steuern.
- Wenn Sie Hypothekarnehmer sind und mit einer indirekten Amortisation in die Säule 3a einzahlen, profitieren Sie finanziell davon.
- In der Schweiz sind unter 40% aller dauernd bewohnten Wohnungen Wohneigentum. Das ist der niedrigste Wert in ganz Europa.
- Im Kanton Wallis gibt es mit knapp 60% die meisten Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer.
- Aufgrund der Zunahme von Stockwerkeigentum ist in den letzten Jahrzehnten die Wohneigentumsquote in der Schweiz kontinuierlich gestiegen.
«Wir wissen nun genau, wo wir bei den Steuern sparen können. Das vereinfacht das Ausfüllen der Steuererklärung und entlastet unser Budget.»
Für Unterhaltsarbeiten an Ihrer Immobilie können Sie eine Pauschale abziehen und Steuern sparen, auch wenn Sie dafür keinen Franken ausgegeben haben. Bei über 10 Jahren alten Liegenschaften beträgt der Pauschalabzug üblicherweise 20 Prozent des Eigenmietwerts, bei neueren Liegenschaften 10 Prozent. Andernfalls lassen sich die effektiven Unterhaltskosten, also die Kosten nach Abzug von staatlichen Förderbeiträgen, steuerlich abziehen. Dies kann zum Beispiel Renovierungen und Sanierungen betreffen. Wenn Sie die damit verbundenen Ausgaben auf zwei oder drei Jahre verteilen, können Sie die Steuerprogression brechen und damit Steuern sparen – das kommt Ihnen und Ihrer Familie zugute. Wichtig: Es sind nur Unterhaltsarbeiten abziehbar, die den Zustand der Liegenschaft erhalten. Darunter fallen unter anderem das Ersetzen der Waschmaschine oder der Unterhalt des Gartens. Demgegenüber stehen wertvermehrende Massnahmen, wie der Anbau einer Terrasse oder einer Garage. Diese sind nicht abzugsfähig, da sie den Zustand der Liegenschaft verbessern.
Mit umweltschonenden Bauinvestitionen tun Sie nicht nur etwas Gutes für die Umwelt, Sie sparen auch Steuern. Für die Isolierung einer Fassade oder den Einbau einer Solaranlage können Sie die anfallenden Kosten vollumfänglich steuerlich geltend machen. Auch hier profitieren Sie von der Abzugsfähigkeit der effektiven Unterhaltskosten, wenn Sie frühestens fünf Jahre nach der Erstellung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung eine solche Investition tätigen. Davor gelten solche Energiesparmassnahmen als wertvermehrende Anlagekosten und sind deswegen in diesem Zeitraum noch nicht steuerlich abziehbar.
Versicherungsprämien für die Gebäudeversicherung, Glasversicherung, Wasserschadenversicherung, Brandversicherung und Haftpflichtversicherung sind abziehbare Liegenschaftskosten – das bringt Ihnen steuerliche Vorteile. Die Kosten der Hausratsversicherung können Sie hingegen nicht von den Steuern abziehen. Sind Sie Stockwerkeigentümer? Als solcher haben Sie die Möglichkeit, die gemeinsamen Betriebskosten anteilsmässig abzuziehen. Gleiches gilt für die Beiträge in den Erneuerungsfonds, sofern dieser ausschliesslich für den Liegenschaftsunterhalt verwendet wird.
Bei einer selbstbewohnten Liegenschaft lässt sich der Eigenmietwert reduzieren. Wenn zum Beispiel Ihr Kind auszieht, können Sie einen tieferen Eigenmietwert geltend machen und damit Steuern sparen, was Ihre ganze Familie finanziell entlastet. Wichtig ist, dass die zuvor bewohnten Räume tatsächlich leer bleiben. Falls Sie daraus Gästezimmer oder ähnliches machen, stehen Sie jedoch auch nicht mit leeren Händen da; in diesem Fall ist ein Steuerabzug im Sinne einer Unternutzung möglich.
Mit einer indirekten Amortisation zahlen Sie als Hypothekarnehmer den jährlichen Amortisationsbetrag in die Säule 3a ein. Besitzen Sie selbst genutztes Wohneigentum, lohnt sich das für Sie, denn Einzahlungen in die 3. Säule sind bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von CHF 7'056 steuerlich abziehbar. Ausserdem können Sie mehr Zinsen steuerlich geltend machen, da die Hypothekarsumme in diesem Fall länger hoch bleibt. Damit sich das für Sie lohnt, müssen Ihre Anlagen in der 3. Säule eine Rendite generieren, die über dem Zinsaufwand nach Steuern liegt.
Grundsätzlich beträgt der Pauschalabzug beim Bund sowie in den meisten Kantonen für mehr als zehn Jahre alte Liegenschaften 20 Prozent und bei jüngeren Liegenschaften 10 Prozent. Es gibt aber Unterschiede: In den Kantonen Zürich, St. Gallen, Appenzell Innerrhoden und Waadt lassen sich zum Beispiel immer 20 Prozent abziehen, unabhängig vom Alter der Immobilie.
Nein, wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus verkaufen, dürfen Sie die wertvermehrenden Unterhaltsausgaben den Erstellungskosten anrechnen. So reduzieren Sie Ihre Grundstückgewinnsteuer, die sich aus der Differenz von Anschaffungskosten und Verkaufspreis ergibt. Es gibt allerdings eine Voraussetzung: Sie müssen die Quittungsbelege beim Verkauf der Immobilie immer noch vorweisen können.
Nein, die steuerlichen Vorteile durch ein Herabsetzen des Eigenmietwerts gelten ausschliesslich für selbst genutztes Wohneigentum. Bei Ferienwohnungen oder vermieteten Objekten können Sie damit keine Steuern sparen. Dasselbe gilt bei einer indirekten Amortisation: Auch auf diese Steuervergünstigungen haben Sie nur Anspruch, wenn Sie selbst in der Liegenschaft wohnen – bei Ferienwohnungen oder vermieteten Objekten fällt dieses Instrument ebenfalls weg.