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Blog Aufgepasst beim Kaufvertrag für Immobilien

Das Unterschreiben des Kaufvertrags für Ihr neues Zuhause ist ein aufregender Moment. Bereiten Sie sich darum gut darauf vor und überprüfen Sie den Kaufvertrag sorgfältig.

4. Januar 2021
Lesen Sie alles zu den wichtigsten Bestandteilen des Kaufvertrags für Wohneigentum und wie der Grundbucheintrag abläuft.
Lesen Sie, worauf Sie beim Kaufvertrag für Wohneigentum achten müssen und wie der Grundbucheintrag abläuft.
Überprüfen Sie den Vertrag

Glückwunsch, Sie haben sich für Ihre Traumimmobilie entschieden. Nun möchten Sie am liebsten gleich morgen den Vertrag unterschreiben. Trotzdem gilt: Nehmen Sie sich Zeit. Beim Verkäufer handelt es sich öfters um Maklerbüros oder grössere Unternehmen. Diese kennen sich mit den juristischen Feinheiten aus. Den Wissensvorsprung gilt es einzuholen. Sobald Sie den Vertrag erhalten haben, lesen Sie ihn aufmerksam durch. Abschnitte oder juristische Fachausdrücke, die unklar sind, markieren Sie. Eine Fachperson kann Ihnen dabei helfen, diese Unsicherheiten zu beheben. Wenden Sie sich an einen Bauherrenberater, einen Baujuristen oder den Notar selbst. Als Vorprüfung werfen auch unsere Kundenberater gerne einen Blick auf Ihren Kaufvertrag und machen Sie auf Unstimmigkeiten aufmerksam. Eine abschliessende Prüfung kann allerdings nur ein Notar übernehmen.

Notarielle Beurkundung
Im Obligationenrecht unter Art. 216 wird festgehalten, dass der Kaufvertrag einer Immobilie vom zuständigen Notar beurkundet werden muss. Jedem Notar wird ein Einzugsgebiet zugeteilt, das er oder sie betreut. Der Notar bereitet den Vertrag vor und übernimmt Anpassungen, falls von beiden Parteien gewünscht. Er ist eine unparteiische Instanz und informiert sowohl Käufer als auch Verkäufer, falls der Vertrag seiner Meinung nach einseitig formuliert ist. Das ist zwar eine zusätzliche Sicherheit; eine persönliche Überprüfung des Vertrags ersetzt sie aber nicht. Die Kosten für den Notar werden meist zwischen den beiden Parteien aufgeteilt.

Wichtige Bestandteile eines Kaufvertrags
Ein Kaufvertrag ist eine sehr ernste Sache. Darum unterliegt er in seiner Form Regeln und Gesetzen. Um die Gültigkeit zu garantieren, gehören die untenstehenden Angaben obligatorisch in den Kaufvertrag. Dazu kommen noch Weitere. Ein besonderes Augenmerk sollten Sie aber auf Folgende richten, da hier auf Käuferseite die meisten Fehler geschehen:

  • Genaue Angabe des Kaufpreises
  • Zahlungsbedingungen und Fristen
  • Höhe der Grundstückgewinnsteuer
  • Details zum Zustand der Liegenschaft, insbesondere der Installationen wie eines Lifts, der Heizung, Fassade oder des Daches
  • Nennung bekannter Mängel
  • Bei Neubau: genauer Bezugstermin ‒ auf diesen können sich Käufer später berufen
  • Regelung der Garantien: Diese sollten in den ersten zwei Jahren nach Vertragsabschluss beim Verkäufer liegen, sodass dieser bei Mängeln mit den Handwerkern in Kontakt treten muss. Übernehmen Sie als Käufer die Garantien, haben Sie bei Baumängeln mehr Arbeit.
  • Schulden, die im Grundbuch als Grundlasten oder Dienstbarkeit vermerkt sind (offene Rechnungen oder Nutzungsrecht der Gehwege durch Nachbarn)

Unterzeichnung Kaufvertrag und Grundbucheintrag
Der Vertrag wird jeweils in vierfacher Ausführung und im Beisein des Notars unterzeichnet. Käufer, Verkäufer, Notariat und das Grundbuchamt erhalten je einen der unterzeichneten Verträge. Offiziell sind Sie Inhaber, sobald der Eintrag in das Grundbuch stattgefunden hat. Diesen gibt der Notar in Auftrag und erfolgt dann mit einer Verzögerung von ein paar Wochen.

Bei Vertragsunterschrift wird meist eine Anzahlung von 20 Prozent des Kaufpreises fällig. Den Rest bezahlt man dann beim Bezug beziehungsweise nach dem Grundbucheintrag. Falls beim Käufer eine Hypothek oder ein anderes Schuldverhältnis besteht, stellt das Grundbuchamt oder der Notar einen Schuldbrief aus. Dieser wird dem Gläubiger physisch oder als Registerschuldbrief übergeben und dient als Sicherheit.

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