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Blog Annullierung, Überbuchung und Verspätung bei Flugreisen

Stockt die Flugreise? Hilft die Rechtsschutzversicherung. Welche Entschädigungen Ihnen zustehen und wie Sie dafür vorgehen.

15. Juli 2022

Statt am Strand zu liegen, stecken Sie am Flughafen fest. Ihr Flug wurde gestrichen, verspätet sich oder ist überbucht. Die schlechte Nachricht: Das ist ärgerlich und kostet oft auch Geld. Die gute Nachricht: Als Fluggast haben Sie Rechte. Was Ihnen zusteht und was Sie machen können, lesen Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Fluggast können Sie Rechte bei Annullierungen, Verspätungen oder Überbuchungen geltend machen.
  • Sie haben Anrecht auf Betreuungsleistungen für Verpflegung, Kommunikation und Übernachtung, eine Rückerstattung von Ticketkosten, einen Ersatzflug sowie eine finanzielle Entschädigung.
  • Die Höhe der finanziellen Entschädigung hängt von der Flugdistanz und der Wartezeit ab. Aussergewöhnliche Umstände mindern den Anspruch.
  • Bei rechtlichen Belangen hilft die Rechtsschutzversicherung
Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Kommen Sie aufgrund eines annullierten, verspäteten oder überbuchten Flugs nicht oder nicht wie geplant an Ihrem Zielort an, regelt die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der EU die Situation. Sie gilt für sämtliche Passagiere von Airlines aus den EU-Ländern und EFTA-Staaten – dazu zählen die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein – und mit Start- oder Zielflughafen in einem EU- oder EFTA-Land. Für einen ausbleibenden Transport sieht die Verordnung einen Anspruch auf Entschädigung vor.

Was beinhaltet die Entschädigung?
Betreuungsleistungen für Verpflegung, Kommunikation und Übernachtung

Fällt Ihr Flug wegen Annullierung oder Überbuchung gegen Ihren Willen ins Wasser, haben Sie das Recht auf Betreuungsleistungen. Die Fluggesellschaft muss Ihnen Mahlzeiten und Getränke zur Verfügung stellen – im Verhältnis zur Wartezeit. Sie haben zwei Telefonanrufe, zwei Telefaxe oder zwei E-Mails zugute, und die Fluggesellschaft muss, falls notwendig, für Hotelübernachtungen und die Beförderung zum Ort der Übernachtung aufkommen. Beachten Sie, dass nur Auslagen in einem angemessenen Umfang erstattet werden. Eine Übernachtung im Luxushotel oder ein Abendessen im Sternerestaurant finanziert die Fluggesellschaft nicht.

Auf dieselben Betreuungsleistungen haben auch Fluggäste Anrecht, die von einem verspäteten Flug betroffen sind. Dabei gilt: Bei Flugstrecken bis zu 1’500 km muss die Verspätung mindestens zwei Stunden betragen, bei Flügen über 1’500 km innerhalb Europas und über 3’500 km ausserhalb Europas mindestens drei Stunden und bei einer Flugdistanz von über 3’500 km ausserhalb Europas mindestens vier Stunden.

Rückerstattung von Ticketkosten und Ersatzflug

Sind Sie von einer Annullierung oder Überbuchung betroffen, stehen Ihnen für die Kompensation Ihres Flugs zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Entweder Sie verzichten auf die Reise und erhalten eine Rückerstattung der Ticketkosten oder Sie entscheiden sich für einen Ersatzflug. Verspätet sich Ihr Flug um fünf Stunden oder mehr, können Sie ebenfalls auf den Reiseantritt verzichten und sich die Ticketkosten rückerstatten lassen. Eine zusätzliche Entschädigung entfällt dann allerdings.

Finanzielle Entschädigung bei Annullierungen

Bei kurzfristigen Flugannullierungen haben Sie zudem Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro – je nach Länge der Flugstrecke und ermöglichtem Alternativflug. Die Entschädigung tritt in Kraft bei: 

  • einer Flugannullierung zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmässigen Abflugzeit ohne ein alternatives Beförderungsangebot mit einem Abflug von nicht mehr als zwei Stunden vor der planmässigen Abflugzeit und einer Ankunftszeit am Zielort von höchstens vier Stunden nach der planmässigen Ankunftszeit;
  • einer Flugannullierung von weniger als sieben Tagen vor der planmässigen Abflugzeit ohne ein alternatives Beförderungsangebot mit einem Abflug von nicht mehr als einer Stunde vor der planmässigen Abflugzeit und einer Ankunftszeit am Zielort von höchstens zwei Stunden nach der planmässigen Ankunftszeit.
Finanzielle Entschädigung bei Verspätungen

Bei Verspätungen sieht die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der EU keinen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung vor. Weil aber der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass eine Ankunft am Zielort mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden einer Annullierung gleichzusetzen ist, besteht trotzdem Anspruch auf eine Ausgleichsleistung. Einzige Bedingung: Der Flug beginnt oder endet in einem EU-Land.

Wann können Sie eine Ausgleichszahlung einfordern?

Um eine zusätzliche finanzielle Entschädigung rechtmässig einfordern zu können, müssen Sie über eine bestätigte Buchung für den betroffenen Flug verfügen sowie sich rechtzeitig am Check-in-Schalter eingefunden haben.

Aussergewöhnliche Umstände mindern den Anspruch

Bedingen aussergewöhnliche Umstände eine Verspätung oder Annullierung Ihres Flugs, verringert dies die Verpflichtungen der Fluggesellschaft hinsichtlich der Ausgleichszahlung. Die Betreuungs- und Unterstützungsleistungen sowie die Rückerstattung von Ticketkosten und das Anrecht auf einen Ersatzflug bleiben jedoch auch dann bestehen. Zu aussergewöhnlichen Umständen zählen unter anderem schwere Unwetter, Vogelschlag, Luftraumsperrungen wegen Vulkanasche, Terrorgefahr, Streiks oder medizinische Zwischenfälle. In diesen Fällen trifft die Fluggesellschaft keine Schuld. Anders sieht es bei Nebel, Personalmangel aufgrund von Krankheit oder Kündigungen, technischen Mängeln und Defekten am Flugzeug aus – diese gelten nicht als aussergewöhnliche Umstände, die Fluggesellschaft ist somit in der Pflicht.

Wie machen Sie Ihre Passagierrechte geltend?

Finanzielle Rückerstattungen müssen Sie selbst einfordern. Erfüllen Sie die Anforderungen, können Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung direkt bei der Fluggesellschaft geltend machen – am besten gleich am Flughafen, sonst später schriftlich. Nutzen Sie dazu das Musterformular der EU. Unser Tipp: Reichen Sie nicht nur Kopien des Flugtickets und der Bordkarte ein, sondern belegen Sie auch Ihr rechtzeitiges Einchecken mit einem Foto der Uhrzeit am Check-in-Schalter. 

Wie erhalten Sie Unterstützung bei Problemen?

Kommt eine Fluggesellschaft Ihren rechtmässigen Ansprüchen nicht oder nur teilweise nach, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. In der Schweiz nimmt das Bundesamt für Zivilluftfahrt. Ihre Anzeige entgegen und leitet gegebenenfalls ein Verfahren gegen die Fluggesellschaft ein. Auch im Rahmen Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten Sie über den Privatrechtsschutz Hilfe und Unterstützung bei rechtlichen Belangen hinsichtlich Ihrer Forderungen aufgrund von Annullierung, Verspätung oder Überbuchung. Oder Sie machen sich die Dienste von Onlineportalen, beispielsweise cancelled.ch, zunutze. Gegen eine Gebühr kümmern sich diese um Ihr Anliegen. Der Vorteil: Die Portale kennen sämtliche Regeln, um Ihre Ansprüche zeitnah und korrekt durchzusetzen.

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