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Blog Renovation und Umbau

Antworten rund um die Renovation und den Umbau finden Sie hier.

11. Dezember 2021
Wie oft sollten Fassaden renoviert, Fliesen gewechselt oder die Heizanlage ausgetauscht werden? Wie lassen sich die Arbeiten finanzieren? Antworten hier. 
Wer ein Eigenheim besitzt, muss sich auch mit Renovationsarbeiten auseinandersetzen. Wir erklären, wie’s geht.
Renovierungsfaule Schweiz

Wer eine bestehende Liegenschaft kauft, muss früher oder später mit Renovierungsarbeiten rechnen. Denn in der Schweiz stammen fast zwei Drittel der Häuser aus den Boomjahren nach dem Zweiten Weltkrieg. Nur knapp die Hälfte der Immobilien, die älter als 20 Jahre sind, wurden bereits renoviert. 

Richtwert Lebensdauer
Jeder Bestandteil eines Hauses hat eine durchschnittliche Lebensdauer. Damit können Sie feststellen, welche Renovierungsarbeiten in naher Zukunft anstehen. Die Fassade sollte beispielsweise alle 30 bis 50 Jahre erneuert werden, was Kosten von durchschnittlich 8 Prozent des Immobilienwertes verursacht. Die Heizung muss alle 15 bis 25 Jahren erneuert werden, was sich erfahrungsgemäss auf etwa 4 Prozent des Gebäudewertes beläuft. Natürlich spielt die Art Ihrer Heizung eine grosse Rolle. Neue Ziegel sollte man dem Haus alle 40 bis 60 Jahre gönnen.

Lohnt sich eine Renovation?
Klar, ein Umbau kostet. Doch mit einer Renovation erhöhen Sie nicht nur den Wert Ihres Eigenheims, sondern auch Ihr Wohngefühl. So isolieren neue Fenster sowohl gegen Kälte als auch gegen Lärm. Und eine neue Schicht Farbe auf Ihren Wänden lässt die Wohnräume gleich viel heller erscheinen. Ausserdem riskiert, wer zu lange wartet, Folgeschäden. So führt ein undichtes Dach oder eine brüchige Fassade zu Feuchtigkeit in den Wänden und Schäden an der Bausubstanz. Und sind eine bessere Isolation oder neue Fenster Teil des Umbaus, sparen Sie auf lange Sicht sogar Geld.

Werterhaltend oder wertvermehrend?
Apropos Geld: Bestimmte Renovierungsarbeiten können Sie von den Steuern abziehen. Dies hängt davon ab, ob der Umbau werterhaltend oder wertvermehrend ist. Als werterhaltend gelten Arbeiten, die dem Alter der Liegenschaft geschuldet sind. Den Umbau einer Küche aus den Siebzigerjahren wird die Steuerbehörde als werterhaltend einstufen. Bauen Sie aber neben Backofen noch professionelle Küchengeräte und eine moderne Kochinsel ein, wird die Renovation zu Teilen als wertvermehrend definiert.

Bewahren Sie auf jeden Fall sämtliche Belege auf und reichen Sie diese mit Ihrer nächsten Steuererklärung ein. Wird eine Renovation als wertvermehrend eingestuft, sparen Sie bei einem allfälligen Verkauf Steuern. Die Ausgaben können nämlich von dem steuerbaren Grundstückgewinn abgezogen werden.

Wie finanziere ich den Umbau?
Renovierungsarbeiten können sehr rasch mehrere Tausend Franken kosten. Nicht jeder Haushalt hat genügend eigene Mittel zur Verfügung. Darum raten Experten dazu, jährlich mindestens 0,4 Prozent des Immobilienwertes für Umbauten zurückzulegen.

Doch auch wer nicht auf Rücklagen zurückgreifen kann, hat verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung. Gelder aus der Pensionskasse und der dritten Säule können für Umbauten verwendet werden. Allerdings nur, wenn diese wertvermehrend sind. Auch die Hypothek kann erhöht werden. Dabei muss das Haus weiterhin zu mindestens 20 Prozent aus eigenen Mitteln bezahlt sein. Und die Aufwendungen für Hypothek und Nebenkosten dürfen nicht mehr als 33 Prozent des Bruttoeinkommens betragen. Ihre Bank berät Sie bei einem Termin zu Ihren Möglichkeiten.

Übrigens: Rechnen Sie zur Sicherheit mit 10 Prozent mehr Kosten, als der Fachmann in der Offerte veranschlagt. So verhindern Sie, dass Sie den Kredit mitten im Umbau noch einmal erhöhen müssen.

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