00800 24 800 800 DE EN FR IT FAQ | Antworten auf Ihre Fragen Berater oder Standorte finden Bankkonditionen Blog Jobs auf baloise.com Link öffnet in einem neuen Tab Exklusive Partnerangebote Schadenmeldung Versicherungsnachweis Partnerbetriebe Adressänderung younGo - für alle bis 30 Autoversicherung Haushaltsversicherung Vorsorge und Vermögen
Kundenservice
24h Hotline 00800 24 800 800
Aus dem Ausland: +41 58 285 28 28
Kontakt & Services
myBaloise E-Banking Link öffnet in einem neuen Tab Mein Konto Weitere Logins E-Banking Link öffnet in einem neuen Tab Logout
Blog Parkschaden – was tun?

Ein Parkschaden ist ärgerlich, mit der richtigen Versicherung aber kein Grund zur Panik. Erfahren Sie hier,

  • was als Parkschaden definiert wird,
  • welche Schritte Sie bei einem Parkschaden einleiten müssen und
  • wer die Kosten für den entstandenen Schaden übernimmt.
16. Oktober 2023
Ein Parkschaden ist ein Schaden, der von einer unbekannten Person an einem parkierten Auto verursacht wurde. 
Was ist ein Parkschaden und wer zahlt?

Sie haben Ihr Fahrzeug nur kurz abgestellt, um eine kleine Besorgung zu erledigen, und als Sie zurückkommen, entdecken Sie einen deutlichen Kratzer im Lack. Offenbar hat eine andere Autofahrerin oder ein anderer Autofahrer Ihr Fahrzeug beschädigt, ist nun jedoch nicht mehr auffindbar. Der Schaden wurde also durch eine unbekannte Drittperson verursacht, während das Fahrzeug parkiert war. Das ist die klassische Definition des Parkschadens.

Beim Parkieren kann es aber auf mehrere Arten zum Schaden kommen. Je nach Ablauf ist eine andere Versicherung dafür zuständig:

  • Grundsätzlich wird ein Schaden an einem parkierten Fahrzeug, verursacht durch eine unbekannte Person, durch die Parkschadenversicherung gedeckt. Bei Baloise können Sie die Parkschadendeckung flexibel zu Ihrer Grundversicherung hinzubuchen. Auch eine Vollkaskoversicherung greift in solch einem Fall, allerdings müssen Sie hier einen Selbstbehalt zahlen.
  • Ist die Person nicht unbekannt, sondern hat – wozu sie rechtlich verpflichtet ist – auf sie gewartet, kümmert sich stattdessen die Autohaftpflichtversicherung dieser Person um den Schaden. Haben Sie ein anderes Fahrzeug beschädigt, springt Ihre eigene Haftpflichtversicherung ein.
  • Wenn Sie selbst beim Parkieren Ihr eigenes Fahrzeug beschädigen, etwa weil Sie versehentlich einen Pfosten gestreift haben, handelt es sich um einen Kollisionsschaden . Hier greift die Vollkaskoversicherung.
  • Ein Sonderfall liegt vor, wenn Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug ein anderes Fahrzeug beschädigt haben, das ebenfalls auf Sie zugelassen ist. Solche Schäden können Sie bei Baloise mit dem Sicherheitsbaustein «Eigenschäden» abdecken.
Schaden verursacht – was tun?

Trotz Vorsicht lässt sich ein Schaden nicht immer vermeiden. Wichtig ist, dass Sie sich jetzt richtig verhalten und – wie bei jedem Autounfall – mit der Halterin oder dem Halter des beteiligten Fahrzeugs ein Unfallprotokoll ausfüllen. Dabei werden auch Personen- und Versicherungsdaten ausgetauscht.

Ist die betroffene Person jedoch nicht in der Nähe, müssen Sie stattdessen die Polizei rufen. Die nimmt dann den Unfall auf und informiert die Besitzerin oder den Besitzer des Fahrzeugs. In beiden Fällen sollten Sie ausserdem schnellstmöglich Ihrer Versicherung Bescheid geben.

Wichtig: Keinesfalls dürfen Sie sich vom Unfallort entfernen, ohne entweder mit der Person selbst oder der Polizei gesprochen zu haben. Damit würden Sie Fahrerflucht begehen. Es genügt auch nicht, Ihre Kontaktdaten am Fahrzeug zu hinterlassen oder andere Leute zu informieren.

Checkliste
  • Füllen Sie mit der Besitzerin oder dem Besitzer des beschädigten Fahrzeugs ein Unfallprotokoll aus.
  • Ist die betroffene Person nicht in der Nähe, rufen Sie die Polizei.
  • Informieren Sie Ihre Autoversicherung. 
Was tun als Geschädigter oder Geschädigte bei einem Parkschaden?

Die meisten Menschen verhalten sich bei einem Schaden den sie verursacht haben korrekt und informieren Sie oder die Polizei über den Schaden. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers oder der Verursacherin reguliert dann den Schaden – Ihnen selbst entstehen keine Kosten.

Doch wer zahlt bei einem Schaden mit Fahrerflucht? Sofern die Polizei die verursachende Person ermitteln kann, kommt deren Haftpflichtversicherung für Ihren Schaden auf. Ist das nicht möglich, leistet Ihre Parkschadenversicherung, sofern Sie diese abgeschlossen haben.

Auch die Vollkaskoversicherung allein kann für Parkschäden aufkommen. Dabei fällt allerdings ein Selbstbehalt an. Ob die Parkschadenversicherung sich für Sie lohnt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Tendenziell ist sie für neuere und teurere Fahrzeuge sowie für Fahrzeuge, die im Freien parkiert werden, besonders sinnvoll.

Checkliste
  • Schliessen Sie idealerweise eine Parkschadenversicherung ab, bevor es zu einem Parkschaden kommt.
  • Dokumentieren Sie den Schaden mithilfe von Fotos und Notizen.
  • Versuchen Sie, mögliche Zeuginnen oder Zeugen zu finden.
  • Stellen Sie bei der Polizei Anzeige.
  • Informieren Sie Ihre Versicherung über den Schaden.
Was kostet Fahrerflucht?

Bei reinem Sachschaden wird die Fahrerflucht zunächst mit einer Busse aufgrund einer allgemeinen Pflichtverletzung belegt. Die Höhe dieser Busse wird individuell festgesetzt. Da sich die Übertretung jedoch in der Regel ausserhalb des Ordnungsbussenverfahrens bewegt und solche Fälle somit durch die Staatsanwaltschaft via Strafbefehl abgehandelt werden, kommen zur Busse meist noch die Strafbefehlsgebühr und Verfahrenskosten hinzu. Noch schwerwiegender ist die Fahrerflucht, wenn es zu Personenschäden gekommen ist: Hier werden Geld- oder sogar Freiheitsstrafen verhängt.

Keine Versicherung – was tun?

Kommt keine Versicherung für den Schaden an Ihrem Fahrzeug auf, bleibt als letzte Möglichkeit die Konsultation des Nationalen Garantiefonds (NGF). Der NGF kommt für Schäden auf, die durch unbekannte oder nicht versicherte Motorfahrzeuge, Anhänger, Fahrräder und fahrzeugähnliche Geräte verursacht werden. Voraussetzung ist, dass nach dem jeweils anwendbaren Strassenverkehrsrecht eine Versicherungspflicht besteht.

Der NGF leistet immer nur als letzte Instanz, wenn alle anderen Möglichkeiten zu keiner Schadendeckung führen. Finanziert wird der NGF mithilfe der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung, die in der Schweiz verpflichtend ist. Eine Schadenanzeige beim NGF können Sie online einreichen.

Die Schadenregulierung über den NGF ist jedoch gegenüber der Parkschadenversicherung nachteilig. Zum einen kommt diese Möglichkeit nur infrage, wenn keine andere Versicherung die Zahlung leistet, zum anderen müssen Sie sowohl einen Polizeirapport vorlegen als auch einen Selbstbehalt von CHF 1'000 zahlen. 

Mit der Baloise Parkschadenversicherung können Sie im Schadensfall unbesorgt bleiben. Sie melden den Schaden unkompliziert online und wir kümmern uns um die Kosten für die Reparaturen. Alternativ steht Ihnen unsere Hotline unter 00800 24 800 800 oder die E-Mail-Adresse schaden@baloise.ch zur Verfügung.

Jederzeit gut abgesichert: Die Baloise Autoversicherung bietet Ihnen alle Versicherungsbausteine, die Sie brauchen, um im Strassenverkehr sicher unterwegs zu sein.

Jetzt Prämie berechnen
Das könnte Sie auch interessieren weitere Blogartikel
Willkommen zurück!

Jetzt zurück zu Ihrem Angebot einer Ihrer Offerte  

Zurück zur Offerte

oder

Neu berechnen
Willkommen zurück!

Jetzt zurück zu Ihrem Angebot einer Ihrer Offerte  

Zurück zur Offerte

oder

Neu berechnen
Willkommen zurück!

Jetzt zurück zu Ihrem Angebot einer Ihrer Offerte  

Zurück zur Offerte

oder

Neu berechnen
Willkommen zurück!

Jetzt zurück zu Ihrem Angebot einer Ihrer Offerte  

Zurück zur Offerte

oder

Neu berechnen
Willkommen zurück!

Jetzt zurück zu Ihrem Angebot einer Ihrer Offerte  

Zurück zur Offerte

oder

Neu berechnen

Am Samstag, 23.11.2024, werden diverse Systeme aufgrund von Wartungsarbeiten nicht verfügbar sein. Wir bitten Sie um Verständnis.