Um Ihnen eine sichere Fahrt zu ermöglichen, informieren wir hier über
- Vorschriften zur korrekten Befestigung des Anhängers,
- in der Schweiz geltende Vorschriften zur Beleuchtung von Anhängern sowie
- wichtige Aspekte bezüglich zulässiger Höchstgeschwindigkeiten.
Ob kompakter Fahrradträger oder geräumiger Anhänger: Beim Beladen des Autos gilt es, einige Vorschriften zu beachten, um die Sicherheit auf den Strassen zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.
In der Schweiz müssen Sie Ihren Anhänger mit einer zusätzlichen Verbindung am Zugfahrzeug sichern: Bei ungebremsten Anhängern wird ein Sicherungsseil, bei gebremsten Anhängern ein Abreissseil am Zugfahrzeug angebracht. Während ein Abreissseil bei einer Trennung des Anhängers vom Zugfahrzeug die Anhängerbremse auslöst und danach kontrolliert abreisst, sorgt ein Sicherungsseil dafür, dass der Anhänger nach dem Abspringen von der Anhängerkupplung mit dem Zugfahrzeug verbunden bleibt.
Das sollten Sie bei der Befestigung des Abreiss- bzw. Sicherungsseils beachten:
- Anbringung direkt am Fahrzeug mit Öse: Hängen Sie das Seil mit einem Karabinerhaken an einer Öse am Fahrzeug oder an der Anhängerkupplung ein.
- Anbringung direkt an der Anhängerkupplung ohne Öse: Diese Art der Anbringung ist nicht zulässig. In diesem Fall können Sie eine Stahlstrippe bzw. Sicherungsschelle mit Öse für das Seil nachrüsten.
- Überwerfen des Seils um den Kugelhals: Auch das Legen einer einfachen Seilschlaufe um den Kugelhals ist nicht gestattet.
- Abnehmbare Anhängerkupplung: Zur Anbringung des Sicherungs- bzw. Abreissseils am Anhänger gibt es in den Schweizer Kantonen unterschiedliche Vorschriften. Damit Sie im Falle einer abnehmbaren Anhängerkupplung auf der sicheren Seite sind, sollten Sie das Seil direkt am Zugfahrzeug, z. B. am Querträger unter der Stossstange, oder an einem nicht abnehmbaren Teil der Anhängerkupplung befestigen. Auf diese Weise sind die Sicherheit und die Einhaltung der kantonalen Vorschriften gegeben.
Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten, gibt es zudem genaue Vorschriften zur Beleuchtung. In der Schweiz müssen Anhänger laut Art. 192 der VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) mit den folgenden fest angebauten Lichtern und Rückstrahlern ausgestattet sein:
- Vorderseite: zwei Rückstrahler und bei einer Fahrzeugbreite von mehr als 1,60 m zusätzlich zwei Standlichter
- Rückseite: zwei Schlusslichter, zwei Bremslichter, eine Kontrollschildbeleuchtung (sofern ein Kontrollschild erforderlich ist) und zwei dreieckige Rückstrahler
Weitere Vorgaben zur Beleuchtung gibt es ausserdem für Anhänger
- mit über 2,10 m Breite: zwei von vorn und zwei von hinten sichtbare Markierlichter
- mit über 5,00 m Länge: je ein seitwärts wirkender, nicht dreieckiger Rückstrahler in zweckmässiger Anordnung
- mit über 7,00 m Länge: möglichst weit hinten je ein nach vorn wirkendes Markierlicht
Seit dem 1. Januar 2021 dürfen leichte Motorwagen mit einem Anhänger, der ein Gesamtgewicht von maximal 3,5 t aufweist, mit Tempo 100 auf Schweizer Autostrassen und Autobahnen fahren – sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde somit von 80 km/h auf 100 km/h erhöht.
Wenn Sie in Ihrem Personenwagen mit Anhänger in der Schweiz unterwegs sind, gelten die folgenden Vorschriften zur Höchstgeschwindigkeit:
Innerorts | Ausserorts | Autostrassen | Autobahnen | |
Auto ohne Anhänger | 50 km/h | 80 km/h | 100 km/h | 120 km/h |
Anhänger bis 3,5 t | 50 km/h | 80 km/h | 100 km/h | 100 km/h* |
Anhänger über 3,5 t | 50 km/h | 80 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
Wohnmobil bis 3,5 t | 50 km/h | 80 km/h | 100 km/h | 120 km/h |
Wohnmobil über 3,5 t | 50 km/h | 80 km/h | 100 km/h | 100 km/ h |
*Neuregelung seit 01.01.2021
Gut zu wissen: Wenn Sie mit einem Schweizer Gespann auf deutschen Kraftfahrtstrassen und Autobahnen 100 km/h fahren wollen, benötigen Sie weiterhin eine Tempo-100-Plakette. Um diese zu erhalten, ist eine Prüfung des Anhängers in einem Technischen Zentrum des TCS nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzgebung nötig.
- Die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gilt auf Schweizer Autostrassen und Autobahnen für leichte Motorwagen mit einem Anhänger, der nicht mehr als 3,5 t wiegt. Das Gesamtgewicht gilt für den Anhänger ohne Zugfahrzeug.
- Um mit Tempo 100 fahren zu dürfen, muss der Anhänger oder Wohnwagen für diese Geschwindigkeit zugelassen sein. Das gilt ebenfalls für das Zugfahrzeug und die Reifen.
- Ob der Anhänger für die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zugelassen ist, muss die fahrzeugführende Person eigenständig in Erfahrung bringen.
- Dabei sind zudem stets die Vorgaben zur Anhängelast einzuhalten. Diese Angaben finden Sie im Fahrzeugausweis.
Neben dem Auto können Sie mit der Baloise Motorfahrzeugversicherung zusätzlich auch Ihren Anhänger versichern. So sind Sie jederzeit rundum geschützt.