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Ihre Ziele Risiken absichern


Die richtige Vorsorge für Ihre Liebsten

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Was einem lieb ist, schützt man. Das gilt besonders für die Familie. Ob für den Todesfall oder eine Erwerbsunfähigkeit – die richtige Vorsorge für den Fall der Fälle ist Gold wert, sparen für die Zukunft ebenfalls.
Mit der richtigen Vorsorge die Familie schützen

Im Leben gibt es Schicksalsschläge, die niemand vorhersehen kann. Sollten sie dennoch eintreffen, ist es wichtig, dass Ihre Liebsten richtig abgesichert sind. In einer gemeinsamen Beratung besprechen wir mögliche Risiken und finden für Sie die richtige Absicherung.

  • 77% aller Absenzen der Arbeitnehmenden sind krankheits- und unfallbedingt.
  • Knapp 33% der Paare zwischen 18 und 80 Jahren leben im Konkubinat – die wenigsten mit finanzieller Absicherung.
  • Nur bei 14% aller erwerbstätigen Paare mit Kindern arbeiten beide Vollzeit.

(Quellen: Bundesamt für Statistik)

«Weil jede Familie anders ist, gestalten wir Ihre Absicherung genau so, wie sie für Sie passt.»

  • So sind Sie abgesichert bei einem Unfall.
  • So sind Sie abgesichert bei Krankheit.
  • So sind Sie abgesichert bei Invalidität.
Zum Ratgeber
  • Todesfallrisikoversicherung
  • Lebensversicherung
  • gewohnten Lebensstandard für die Familie halten
Zum Ratgeber

Die Kinderversicherung Baloise Safe Plan Kids im Überblick:

  • Die ideale Balance zwischen Sicherheit und Rendite
  • Sicherer Aufbau eines Startkapitals für den Eintritt ins Erwachsenenleben Ihres Kindes
  • Absicherung der finanziellen Risiken bei Erwerbsunfähigkeit und Invalidität sowie im Todesfall
Sicher sparen
  • Planen Sie frühzeitig für die Ausbildung Ihrer Kinder.
  • Optimieren Sie Ihr Familienbudget und sparen Sie Steuern.
  • So planen Sie Risikoreserven ein.
Zielbasiertes Anlegen

«Wir wissen nun genau, wo wir bei den Steuern sparen können. Das vereinfacht das Ausfüllen der Steuererklärung und entlastet unser Budget.»

Vereinbaren Sie eine persönliche Beratung In einer umfassenden Beratung klären wir offene Fragen und besprechen Ihre Möglichkeiten.
  • Beratung anfragen
    Noch Fragen?
    Wie lange ist mein Einkommen nach einem Unfall versichert?

    Als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer sind Sie in der Schweiz obligatorisch gegen die Folgen eines Unfalls versichert. Ab dem dritten Tag nach dem Unfall erhalten Sie ein Taggeld von 80 Prozent Ihres Lohnes, unabhängig davon, ob sich der Unfall bei der Arbeit oder in der Freizeit ereignete. Einzige Ausnahme: Arbeitnehmende mit einem Pensum von weniger als acht Stunden pro Woche. Sie sind nur gegen Berufsunfälle und Unfälle auf dem Weg zur Arbeit versichert. Das Taggeld wird bis zur Wiedererlangung der vollen Arbeitsfähigkeit beziehungsweise bis zum Beginn einer allfälligen Invalidenrente ausgerichtet.

    Wie lange ist mein Einkommen bei einer Krankheit versichert?

    Im Krankheitsfall ist die Dauer der Lohnfortzahlung gesetzlich nicht eindeutig geregelt und es werden verschiedene Skalen angewendet. Ob in Ihrem Betrieb die Berner, Basler oder Zürcher Skala gilt, erfahren Sie in Ihrem Arbeitsreglement. Viele Arbeitgeber haben aber eine Krankentaggeldversicherung. Die meisten Krankentaggeldversicherungen geben einen Anspruch auf 80 Prozent des Lohnes während 720 innert 900 Tagen beziehungsweise während 730 Tagen.

    Was ist bei einem Todesfall zu regeln?

    Was ist bei meinem Todesfall zu regeln?

    Ihr Ableben hinterlässt bei Ihren Angehörigen nicht nur Trauer, sondern auch zahlreiche organisatorische und rechtliche Formalitäten. Ihre Angehörigen müssen:

    • Familie und Freunde sowie die Behörden informieren – ebenso die Krankenkasse, die Unfall- und Lebensversicherung sowie die Vorsorgeeinrichtungen;
    • Ihre letzten Wünsche berücksichtigen;
    • die Überführung, Bestattung, Abdankung und Todesanzeige organisieren;
    • sämtliche bestehenden Verträge überprüfen und gegebenenfalls kündigen;
    • Testamente, Erbverträge oder Eheverträge bei der zuständigen Stelle einreichen;
    • den Nachlass regeln und in gewissen Fällen das Erbe schützen;
    • die Räumung der Wohnung organisieren;
    • allfällige Rentenansprüche mit der AHV-Ausgleichskasse, der Pensionskasse und der Unfallversicherung abklären.

    Unser Tipp: Mit Anordnungen für den Todesfall oder einer Bestattungsverfügung halten Sie Ihre Wünsche rund um Ihren eigenen Tod fest. Viele Formalitäten können Sie vorab regeln, dadurch entlasten Sie Ihre Angehörigen. 

    Was geschieht im Todesfall mit meinem Guthaben in der 3. Säule?

    Ihr Sparbetrag aus der Säule 3a geht im Todesfall an Ihre Ehepartnerin/Ihren Ehepartner bzw. Ihre eingetragene Partnerin/Ihren eingetragenen Partner. Wenn keine Partnerin/kein Partner vorhanden ist, sind die Begünstigten die direkten Nachkommen, die Person, mit der Sie in den letzten fünf Jahren ununterbrochen in einer Lebensgemeinschaft gelebt haben, sowie die Person, die für den Lebensunterhalt der gemeinsamen Kinder aufkommt. In späterer Reihenfolge erhalten auch Eltern, Geschwister und übrige Erben Ihr Guthaben aus der 3. Säule.

    Unter welchen Voraussetzungen kann ich Gelder aus der Säule 3a beziehen?

    Das Kapital in der Säule 3a können Sie frühestens fünf Jahre vor der ordentlichen Pension beziehen – als Frau mit 59, als Mann mit 60 Jahren. Arbeiten Sie über die ordentliche Pensionierung hinaus, können Sie den Bezug der Säule 3a bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit um maximal fünf Jahre aufschieben; Frauen erhalten die Gelder spätestens mit 69, Männer mit 70 Jahren. Dann gibt es auch noch Sonderfälle: Ein frühzeitiger Bezug ist möglich für einen Wechsel in die Selbständigkeit, für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum, für die Rückzahlung einer Hypothek, für den Umzug ins Ausland oder bei Invalidität oder Tod. 

    Welche Risiken deckt der Baloise Safe Kids Plan ab?

    Im Todesfall zahlt die Versicherung die Prämien für Sie weiter. Auf Wunsch können Sie auch das Risiko einer Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit einschliessen. Dies umfasst Betreuungsbeiträge im Alter zwischen 6 und 16 Jahren, wenn das Kind eine gravierende Gesundheitsbeeinträchtigung erleidet, sowie eine Erwerbsunfähigkeitsrente ab dem Alter von 16 Jahren. Bei Versicherungsende kann die Erwerbsunfähigkeitsrente auf Wunsch in einer anschliessenden Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung weitergeführt werden.

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