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Ihre Ziele Familie absichern


Wie Sie für Ihre Familie richtig vorsorgen

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Die Familienzeit ist kostbar. Damit Sie diese noch mehr geniessen können, helfen wir Ihnen bei der richtigen Vorsorge und zeigen Ihnen, wie Sie Steuern sparen, Ihr Geld gut anlegen und ein Eigenheim finanzieren können – für eine sorglose Zeit mit Ihrer Familie.
Vorsorge und Absicherung für Ihre Familie

Die Familiengründung ist nicht nur emotional ein einschneidendes Erlebnis, sie bringt auch viel Verantwortung mit sich. Gemeinsam finden wir mit Ihnen die richtige Balance zwischen Vorsorge und Absicherung für Ihre Liebsten. Damit Sie das Familienleben in vollen Zügen geniessen können.

  • 77% aller Absenzen der Arbeitnehmenden sind krankheits- und unfallbedingt.
  • Knapp 33% der Paare zwischen 18 und 80 Jahren leben im Konkubinat – die wenigsten mit finanzieller Absicherung.
  • Nur bei 14% aller erwerbstätigen Paare mit Kindern arbeiten beide Vollzeit.

Quellen: Bundesamt für Statistik

«Weil jede Familie anders ist, gestalten wir Ihre Absicherung genau so, wie sie für Sie passt.»

Sorglos, sicher und ohne Beitragslücken in die Pensionierung – mit einer Altersvorsorge aus AHV-Rente, Pensionskasse und 3. Säule. 

Vorsorgen mit 1., 2. und 3. Säule

Die Kinderversicherung Baloise Safe Plan Kids im Überblick:

  • Die ideale Balance zwischen Sicherheit und Rendite.
  • Sicherer Aufbau eines Startkapitals für den Eintritt ins Erwachsenenleben Ihres Kindes.
  • Absicherung der finanziellen Risiken bei Erwerbsunfähigkeit und Invalidität sowie im Todesfall.
Sicher sparen
  • Wie sind Sie im Todesfall abgesichert?
  • Und wie sichern Sie das Familieneinkommen ab im Fall einer Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall?
  • Gemeinsam prüfen wir Ihre Risikoabsicherung und schaffen Klarheit.
Ratgeber | Risiken absichern

Geniessen Sie mehr Freiheiten im Alter: Mit einer zielbasierten Anlagestrategie machen wir mehr aus Ihren Ersparnissen.

Geld anlegen
  • Mit Eigenkapital und Fremdkapital zum Eigenheim
  • Sparguthaben, Erbvorbezug, Schenkung 

  • Vorbezug aus 2. und 3. Säule 

  • 1. und 2. Hypothek  

Ratgeber | Eigenheim realisieren

«Wir wissen nun genau, wo wir bei den Steuern sparen können. Das vereinfacht das Ausfüllen der Steuererklärung und entlastet unser Budget.»

Vereinbaren Sie eine persönliche Beratung In einer umfassenden Beratung klären wir offene Fragen und besprechen Ihre Möglichkeiten.
  • Beratung anfragen
    Noch Fragen?
    Wie erkenne ich Vorsorgelücken?

    Beitragslücken können entstehen, wenn Sie einen längeren Auslandaufenthalt machen, während des Studiums keine AHV-Beiträge bezahlen, viele und kurze Arbeitseinsätze bei verschiedenen Arbeitgebenden tätigen oder bei einem Unfall oder einer Krankheit Taggeldleistungen einer Versicherung beziehen. Die Ausgleichskasse gibt detailliert Auskunft über mögliche Lücken. Hier können Sie einen Gesamtauszug bestellen.

    Wann sollte ich mit der Einzahlung in die 3. Säule beginnen?

    Grundsätzlich gilt: je früher, desto besser. Es lohnt sich, bereits ab dem ersten Lohn etwas zur Seite zu legen. Dadurch wird der Zinseszins-Mechanismus effektiv ausgenutzt und der Kapitaleinsatz reduziert.

    Unter welchen Voraussetzungen kann ich Gelder aus der Säule 3a beziehen?

    Das Kapital in der Säule 3a können Sie frühestens fünf Jahre vor der ordentlichen Pension beziehen – als Frau mit 59, als Mann mit 60 Jahren. Arbeiten Sie über die ordentliche Pensionierung hinaus, können Sie den Bezug der Säule 3a bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit um maximal fünf Jahre aufschieben; Frauen erhalten die Gelder spätestens mit 69, Männer mit 70 Jahren. Dann gibt es auch noch Sonderfälle: Ein frühzeitiger Bezug ist möglich für einen Wechsel in die Selbständigkeit, für die Finanzierung und Renovierung von selbst genutztem Wohneigentum, für die Rückzahlung einer Hypothek, für den Umzug ins Ausland oder bei Invalidität oder Tod. 

    Was geschieht im Todesfall mit meinem Guthaben in der 3. Säule?

    Ihr Sparbetrag aus der Säule 3a geht im Todesfall an Ihre Ehepartnerin/Ihren Ehepartner bzw. Ihre eingetragene Partnerin/Ihren eingetragenen Partner. Wenn keine Partnerin/kein Partner vorhanden ist, sind die Begünstigten die direkten Nachkommen, die Person, mit der Sie in den letzten fünf Jahren ununterbrochen in einer Lebensgemeinschaft gelebt haben, sowie die Person, die für den Lebensunterhalt der gemeinsamen Kinder aufkommt. In späterer Reihenfolge erhalten auch Eltern, Geschwister und übrige Erben Ihr Guthaben aus der 3. Säule.

    Wie lange ist mein Einkommen nach einem Unfall versichert?

    Als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer sind Sie in der Schweiz obligatorisch gegen die Folgen eines Unfalls versichert. Ab dem dritten Tag nach dem Unfall erhalten Sie ein Taggeld von 80 Prozent Ihres Lohnes, unabhängig davon, ob sich der Unfall bei der Arbeit oder in der Freizeit ereignete. Einzige Ausnahme: Arbeitnehmende mit einem Pensum von weniger als acht Stunden pro Woche. Sie sind nur gegen Berufsunfälle und Unfälle auf dem Weg zur Arbeit versichert. Die Dauer der Lohnfortzahlung ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt und es werden verschiedene Skalen angewendet. Ob in Ihrem Betrieb die Berner, Basler oder Zürcher Skala gilt, erfahren Sie in Ihrem Arbeitsreglement. Die meisten Krankentaggeldversicherungen geben einen Anspruch auf 80 Prozent des Lohnes während 720 oder 730 Tagen innert 900 Tagen.

    Welche Risiken deckt der Baloise Safe Kids Plan ab?

    Im Todesfall zahlt die Versicherung die Prämien für Sie weiter. Auf Wunsch können Sie auch das Risiko einer Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit einschliessen. Dies umfasst Betreuungsbeiträge im Alter zwischen 6 und 16 Jahren, wenn das Kind eine gravierende Gesundheitsbeeinträchtigung erleidet, sowie eine Erwerbsunfähigkeitsrente ab dem Alter von 16 Jahren. Bei Versicherungsende kann die Erwerbsunfähigkeitsrente auf Wunsch in einer anschliessenden Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung weitergeführt werden.

    Wer schliesst den Lebensversicherungsvertrag Baloise Safe Kids Plan ab?

    Der Vertrag wird auf den Namen des Prämienzahlers abgeschlossen, also beispielsweise Eltern, Grosseltern, Gotti oder Götti. Diese Person verpflichtet sich zur Zahlung der Prämien. Nach Vertragsablauf wird das Geld an sie ausgezahlt. Das Kind ist im Vertrag als zweiter Versicherter aufgeführt. Dies spielt eine Rolle, wenn der Prämienzahler während der Laufzeit des Vertrags stirbt: In diesem Fall wird das Geld direkt an das Kind ausgezahlt. Aus dem Vertrag entstehen jedoch keinerlei Verpflichtungen für das Kind.

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