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Rundgang durch die Vorsorge der Schweiz Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL)
Einführung in die Ergänzungsleistungen

Die Ergänzungsleistungen helfen dort wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet.

Praktisches Beispiel

Frau Gerber lebt in einem Wohnheim für Behinderte und arbeitet in der dem Heim angeschlossenen, geschützten Werkstätte, wo sie jährlich 7‘000 Franken verdient. Sie bezieht eine Invalidenrente von jährlich 18‘000 Franken und sie verfügt über kein Vermögen. Das Einkommen sowie die Rente decken ihre minimalen Lebenskosten nicht, deshalb kann Frau Gerber Ergänzungsleistungen beantragen.

Vertiefung

Die Ergänzungsleistungen bestehen aus zwei Kategorien:

  • Jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden
  • Vergütung von Krankheits und Behindertenkosten

Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben Rentner, die den Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt in der Schweiz haben, eine Rente der AHV/IV oder Hilflosenentschädigung der AHV/IV beziehen und in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben (bzw. hohe Krankheits- oder Heimkosten haben).

Die Höhe der Leistungen wird einerseits durch die Höhe der Einkünfte und Vermögenswerte, andererseits durch Ausgaben wie Wohn- oder Heimkosten bestimmt.

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Grundlagen in der staatlichen Vorsorge Leistungen im Alter (AHV) Leistungen bei Tod (AHV) Leistungen bei Invalidität (IV) Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) Entschädigung für Dienstleistende (EO) Entschädigung bei Mutterschaft (EO)
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