Dienstleistende Personen in der Schweizer Armee, im Zivilschutz, im Zivildienst sowie im Rotkreuzdienst oder Teilnehmende an kantonalen Leiterkursen J+S, haben Anspruch auf eine Erwerbsausfallentschädigung- den Erwerbsersatz (EO).
Praktisches Beispiel
Herr Caduff ist 19 Jahre alt und absolviert die Rekrutenschule. Die Grundentschädigung gemäss Erwerbsersatzordnung beträgt CHF 62 pro Tag.
Die Grundentschädigung erhalten alle unabhängig vom Zivilstand und der Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Rekruten | Erwerbstätige | Nicht-Erwerbstätige | |
Entschädigung in % des durchschnittlichen vodienstlichen Erwerbs-einkommens | - |
80% 80%* |
- -* |
Mindestbetrag CHF/Jahr |
62 |
62 111 |
62 111 |
Höchstbetrag CHF/Jahr |
62 |
196 196 |
62 111 |
* Während bestimmter Gradänderungsdienste (z.B. Unteroffiziersschulen, Offiziersschulen, Abverdienen eines Grades)
Kinderzulage
Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind (eigene Kinder und Pflegekinder) CHF 20. Es wird für jedes Kind gewährt, welches das 18. Altersjahr noch nicht vollendet hat. Für Kinder in Ausbildung kann die Zulage bis zum vollendeten 25. Altersjahr ausgerichtet werden.