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Finance4Women Kinderzulagen in der Schweiz – mehr Geld für Familien

In der Schweiz gibt es finanzielle Hilfe für Familien. Damit du davon richtig profitierst, nehmen wir das System der Kinderzulagen für dich unter die Lupe:

  • Wer ist berechtigt?
  • Wie hoch sind die Zulagen?
  • Wie erhältst du Geld für deine Liebsten?
Jetzt mehr erfahren
9. Februar 2024 Partnerschaft
Kinder bringen viel Freude und grosses Glück in eine Familie. Doch oft tauchen auch finanzielle Fragen auf und Familien haben plötzlich ein kleineres Budget. Deshalb gibt es in der Schweiz Kinderzulagen, die dir finanziell unter die Arme greifen. Doch für wen gibt es diese Zulagen? Und wo kann ich sie beantragen? Die wichtigsten Antworten zum Thema gibt’s hier.
Was sind Familien- und Kinderzulagen?

Kinderzulagen, oft auch Familienzulagen oder Kindergeld genannt, sollen die finanzielle Belastung von Familien mindestens teilweise ausgleichen. Sie bestehen aus Kinder- und Ausbildungszulagen sowie aus kantonalen Geburts- und Adoptionszulagen.

Familienzulagen ist dabei der Obergriff für die verschiedenen Zulagen. Die folgende Tabelle gibt dir einen Überblick über die verschiedenen Arten, die es in der Schweiz gibt.

Art der Zulage Für wen?
Kinderzulage Kinder bis 16 Jahre
Zulage für erwerbsunfähige Kinder Kinder ab 15 bis 20 Jahre
Ausbildungszulage Jugendliche in nach-obligatorischer Ausbildung ab 15 bis 25 Jahre
Geburts- oder Adoptionszulagen Einmalige Leistung bei Geburt oder Adoption

💡 Gut zu wissen: Nicht alle Kantone kennen eine Geburts- oder Adoptionszulage. Einzig die Kantone FR/GE/JU/LU/NE/UR/VD und VS zahlen aktuell eine solche aus. Der Kanton SZ bezahlt eine Geburtenzulage.

Wer hat Anspruch auf Kinderzulagen?

Anspruch auf Familienzulagen haben angestellte Personen, Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige mit geringem steuerbarem Einkommen, sowie arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen. Personen, die arbeitslos gemeldet sind, erhalten keine Familienzulagen, aber einen zusätzlichen Betrag zum Arbeitslosengeld. Eine Sonderregelung gilt für Personen, die in der Landwirtschaft arbeiten. Sie erhalten schweizweit Geld in derselben Höhe.

Gut zu wissen: Der zweite Elternteil kann die Differenz beantragen, wenn die Familienzulagen an ihrem Arbeitsort höher sind als in dem Kanton, in dem die Zulagen ausbezahlt werden. Nichterwerbstätige haben keinen Anspruch auf diese Differenz.

Welche Kinder erhalten Familienzulagen?

 

Du kannst Zulagen für folgende Kinder beantragen:

  • Leibliche oder adoptierte Kinder, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind.
  • Stiefkinder, die überwiegend beim Stiefelternteil leben.
  • Kinder der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners.
  • Pflegekinder, die zur dauernden Pflege und Erziehung im gleichen Haushalt wohnen.
  • Geschwister und Enkelkinder, falls du hauptsächlich für ihren Unterhalt sorgst.
Wie hoch sind die Kinderzulagen in der Schweiz?

Für jedes Kind erhältst du ab der Geburt mindestens CHF 200 Kinderzulage pro Monat (bis 16 Jahre). Für Kinder in Ausbildung (bis 25 Jahre) bekommst du mindestens CHF 250 Ausbildungszulage pro Monat.

Diese Mindestbeträge legt das Bundesgesetz für Familienzulagen (FamZG) fest. Mehr als die Hälfte der Kantone bezahlt jedoch mehr Geld an Familien. 

Wichtig: Die Familienzulagen werden an deinem Arbeitsort und nicht an deinem Wohnort gezahlt. Alle Beträge werden pro Kind und pro Monat ausbezahlt.

Art der Zulage Mindestbetrag
Kinderzulage CHF 200
Zulage für erwerbsunfähige Kinder CHF 200
Ausbildungszulage CHF 250
Geburts- oder Adoptionszulagen Nach kantonalen Regelungen
Quelle: moneyland.ch / AHV-IV

Gut zu wissen: Gewisse Familienausgleichkassen und Arbeitgebende bezahlen höhere Familienzulagen als gesetzlich vorgeschrieben.

Welcher Elternteil erhält die Zulagen?

Die Zulagen werden pro Kind bezahlt. Das heisst: nur ein Elternteil kann den Anspruch geltend machen – auch wenn beispielsweise beide Eltern arbeiten und somit gesetzlich berechtigt sind. Wer schlussendlich das Geld erhält, folgt einem genauen Prinzip. Die untenstehende Grafik verdeutlicht dies:

Gut zu wissen: Der zweite Elternteil kann die Differenz beantragen, wenn die Familienzulagen an ihrem Arbeitsort höher sind als in dem Kanton, in dem die Zulagen ausbezahlt werden. Nichterwerbstätige haben keinen Anspruch auf diese Differenz.

Woher und wie bekomme ich die Zulagen?
  • Angestellte Personen: Wenn du angestellt bist, muss dein Arbeitgeber deine Familienzulagen bei der Familienausgleichskasse beantragen. Du erhältst das Geld dann monatlich mit deinem Lohn. 
  • Selbständige Personen: Wenn du selbstständig bist, musst du deinen Antrag selbst bei deiner Familienausgleichskasse stellen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch die Familienausgleichskasse. Nicht erwerbstätige Personen: Wenn du nicht erwerbstätig bist, kannst du einen Antrag bei der kantonalen Familienausgleichskasse einreichen. 

💡 Du kannst Zulagen bis maximal 5 Jahre rückwirkend beantragen.

Erhalten Kinder im Ausland Kinderzulagen?

Ja, unter gewissen Voraussetzungen können auch Kinder im Ausland berechtigt sein, wenn ein Elternteil in der Schweiz arbeitet. Das gilt jedoch nur für Länder, mit denen die Schweiz ein Abkommen hat, wie zum Beispiel mit allen EU- und EFTA-Staaten.

Wer finanziert die Familienzulagen?

Hauptsächlich die Arbeitgeber, die einen Beitrag an die Familienausgleichskasse zahlen. Dieser ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Selbständigerwerbende zahlen auf ihr AHV-pflichtiges Einkommen Beiträge an die Familienausgleichskasse. 

Und nicht vergessen: Familienzulagen gehören zum steuerbaren Einkommen und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Wenn du die Abzüge im Griff hast, kannst du bei deiner Steuererklärung Geld sparen. Wie, erfährst du in unserem Artikel «Was kann man in der Schweiz alles von der Steuer absetzen?».

Kümmere dich selbst um dein Geld – mit Know-how und Freude:

  • Spartipps, um dein Budget zu entlasten 
  • Vorsorge verstehen und richtig planen
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