- Garantiertes Zusatzeinkommen
- Sofort beginnende Rentenversicherung
- Aufgeschobene Rentenversicherung
Ein regelmässiges Zusatzeinkommen zu haben, ist nie falsch. Es sorgt für finanzielle Sicherheit – im Jetzt, aber auch in der Zukunft. Denn gerade für die Zeit nach der Pensionierung, wenn das Einkommen geringer ist, ist ein Zusatzeinkommen mehr als wertvoll. Einerseits reduziert ein Plus an Geld finanzielle Sorgen, andererseits wahrt es den gewohnten Lebensstandard. Genau dafür gibt es die Leibrente.
Eine Leibrente steht für maximale Sicherheit und mehr Einkommen. Sie wandelt Ihr Sparguthaben in eine Rente um und garantiert Ihnen dadurch ein Zusatzeinkommen – ein Leben lang. Die Leibrente unterscheidet die sofort beginnende Rentenversicherung und die aufgeschobene Rentenversicherung. Die zwei Varianten decken das Bedürfnis nach einem Zusatzeinkommen im Jetzt wie auch in der Zukunft ab.
- Sie haben finanzielle Sicherheit ab sofort und für immer.
- Den Auszahlungsbeginn legen Sie flexibel fest.
- Eine jährliche, halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Auszahlung ist möglich.
- Dank allfälliger Überschüsse profitieren Sie von einer Erhöhung Ihrer Rente.
- Es fallen keine Depotgebühren und Spesen an.
- Die Auszahlungen brauchen Sie nur zu 40 Prozent als Einkommen zu versteuern.
- Auf Wunsch versichern Sie Drittpersonen mit.
- Die Begünstigten sind frei wählbar und können jederzeit geändert werden.
- Sie müssen sich nicht um die Vermögensverwaltung kümmern.
Sie verfügen über freies Kapital und wünschen sich ein regelmässiges Zusatzeinkommen? Risikofreudig sind Sie aber nicht? Dann bietet die sofort beginnende Rentenversicherung eine ideale Möglichkeit. Damit wird Ihre einmalige Prämienzahlung in eine lebenslange Rente umgewandelt – und zwar mit maximaler Sicherheit. Völlig unabhängig von der Entwicklung der Finanzmärkte erhalten Sie mit einer sofort beginnenden Rentenversicherung ein garantiertes und regelmässiges Zusatzeinkommen.
Sie denken heute schon an morgen und möchten für die Pensionierung vorsorgen? Die aufgeschobene Rentenversicherung hilft Ihnen, Ihren gewohnten Lebensstandard über die Pensionierung hinaus zu wahren. Wie? Indem sie Ihnen ein regelmässiges Zusatzeinkommen garantiert. Ihr einmalig in die aufgeschobene Rentenversicherung einbezahltes Kapital wird dafür in eine regelmässige Rente umgewandelt. Den Zeitpunkt für die Auszahlung der ersten Rente bestimmen Sie flexibel; er muss auch nicht direkt beim Abschluss definiert werden.
Eine Leibrente garantiert eine lebenslange Rente.
Eine Leibrente wandelt Ihr Sparguthaben in eine Rente um und garantiert Ihnen dadurch ein lebenslanges Zusatzeinkommen – per sofort oder für später.
Eine Leibrente eignet sich für Personen, die über freies Kapital verfügen und risikoavers sind. Sie garantiert maximale Sicherheit, indem sie ein lebenslanges und regelmässiges Zusatzeinkommen sicherstellt.
Eine Leibrente eignet sich insbesondere, um für die Zeit nach der Pensionierung vorzusorgen. Sie ist eine optimale Ergänzung zu den Leistungen aus der AHV und der Pensionskasse.
Meistens wird die Leibrente durch eine einmalige Zahlung, eine sogenannte Einmalprämie, finanziert. Möglich ist aber auch eine Jahresprämie.
Der Name verrät es bereits: Der Unterschied liegt im Zeitpunkt der Auszahlung. Während die sofort beginnende Rentenversicherung unmittelbar eine regelmässige Rente nach sich zieht, wird der Zeitpunkt für die Auszahlung der ersten Rente bei der aufgeschobenen Rentenversicherung auf einen späteren Zeitpunkt, beispielsweise auf den Pensionsbeginn, festgelegt.
Eine Leibrentenversicherung können Sie mit oder ohne Rückgewähr abschliessen. Bei der Variante mit Rückgewähr erhalten im vorzeitigen Todesfall der versicherten Person die begünstigten Personen einen bestimmten Betrag ausbezahlt, die sogenannte Rückgewährsumme. Bei der Variante ohne Rückgewähr erhalten die Hinterbliebenen nichts. Zum Rentenzahlungsbeginn entspricht die Rückgewährsumme den für die Leibrentenversicherung bezahlten Prämien ohne Zinsen und Ratenzuschläge. Mit jeder Rentenfälligkeit reduziert sie sich in gleichen Schritten bis auf null. Die Höhe der Abnahme kann dem Versicherungsvertrag entnommen werden.