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Finance4Women Heiraten in der Schweiz: finanzielle Vor- und Nachteile

Die Hochzeit ist für viele Paare in der Schweiz ein unvergesslicher Moment. Was sich damit finanziell für dich verändert, erfährst du hier.

  • Die finanziellen Vor- und Nachteile einer Ehe
  • Was ändert sich bei der Vorsorge?
  • Lohnt sich heiraten überhaupt?
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28. Februar 2024 Partnerschaft
Du willst deine grosse Liebe heiraten? Herzlichen Glückwunsch! Eine aufregende Zeit liegt vor dir. Damit du weisst, was dieses Abenteuer für eure Vorsorge und Finanzen bedeutet, haben wir für dich unseren Ratgeber zusammengestellt.
Inhaltsverzeichnis
  • Nachteile: Die finanziellen Schattenseiten des Heiratens.
    • Heiratsstrafe: Warum du in einer Ehe unter Umständen mehr Steuern zahlst als im Konkubinat.
    • Schulden: Was passiert mit Schulden, die vor der Ehe entstanden sind und wer ist dafür haftbar?
    • Renteneinbusse: Verheiratete müssen im Alter mit einer tieferen AHV-Rente rechnen.
  • Vorteile: Die finanziellen Vorzüge nach der Hochzeit.
    • Absicherung im Todesfall: Welche Absicherungen hast du, wenn dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin stirbt?
    • Erbvorteil: Ehepaare haben es in Sachen Erbschaft einfacher als Konkubinatspaare.
    • Keine Erbschaftssteuer: In den meisten Kantonen zahlst du keine Erbschaftssteuer
  • Vorsorge: Das ändert sich bei den Vorsorge-Beiträgen, wenn du heiratest.
  • Fazit: Ja oder Nein? Lohnt es sich aus finanzieller Sicht, überhaupt zu heiraten?
Finanzielle Nachteile des Heiratens

Sich vor dem Altar das Ja-Wort zu geben, hat drei finanzielle Vorteile, aber auch Nachteile. Was auf dich und dein Portemonnaie zukommt, sobald du den Ehering trägst:

Nachteil 1: Steuerliche Heiratsstrafe

Steuerlich sind unverheiratete Paare – sogenannte Konkubinatspaare – meistens im Vorteil, insbesondere wenn das Einkommen und Vermögen beider Personen ähnlich hoch ist. Denn nach der Trauung werdet ihr steuerlich gemeinsam veranlagt. Das kann zu einer höheren Steuerprogression führen. Unverheiratete Paare versteuern ihr Einkommen hingegen einzeln. Sie haben somit meist geringere Steuersätze. Aktuell arbeitet das Parlament allerdings an einer Reform dieser Besteuerung. Wenn du mehr über die Vor- und Nachteile von Konkubinatspaaren wissen möchtest, empfehlen wir dir unseren Artikel «Konkubinat: Was du wissen solltest».

Nachteil 2: Schulden gemeinsam zurückzahlen

In einer Ehe haftet ihr beide für Schulden und deren Rückzahlung. Dies gilt insbesondere für Schulden, die ihr für die Anschaffung gemeinsamen Eigentums aufgenommen habt. Doch Schulden heiratest du sozusagen mit. Denn auch für Geldprobleme, die vor der Ehe entstanden sind und jemand von euch mit in die Ehe eingebracht hat, gilt nach der Hochzeit: beide Eheleute haften für die Rückzahlung.

Nachteil 3: Weniger AHV-Rente

Mit Aussicht auf die AHV-Rente ist Heiraten ein Nachteil. Unverheiratete Personen erhalten bei einer vollen Rente maximal CHF 2'450 pro Monat und Person. Diesen total CHF 4'900 steht die maximale Ehepaarrente von CHF 3'675 pro Monat gegenüber. Denn die AHV-Rente für Ehepaare ist bei 150 Prozent der Maximalrente gedeckelt. Im Konkubinat erhalten beide Personen die Altersrente unabhängig voneinander und sind nicht von der sogenannten Plafonierung betroffen.

Finanzielle Vorteile des Heiratens

Vorteil 1: bessere Absicherung im Todesfall

Ehepaare sind im schlimmsten Fall gesetzlich besser abgesichert als unverheiratete Paare. Stirbt deine Ehepartnerin oder dein Ehepartner, hast du Ansprüche aus der staatlichen, beruflichen und privaten Vorsorge.

  • 1. Säule: Aus der AHV erhalten Frauen und Männer Hinterbliebenenrenten:
    • Witwenrenten: Als Frau hast du Anspruch auf die Hinterbliebenenrente, wenn du mindestens ein Kind hast oder älter als 45 Jahre bist. Ausserdem musst du mindestens fünf Jahre mit deinem Ehemann verheiratet gewesen sein.
    • Witwerrente: Männer erhalten ebenfalls eine Hinterbliebenenrente, wenn sie eines oder mehrere Kinder mit der verstobenen Ehefrau haben. Das Alter der Kinder spielt dabei keine Rolle. Bei einer eingetragenen Partnerschaft ist die oder der Hinterbliebene einem Witwer gleichgestellt.
  • 2. Säule: Heiraten macht es einfacher, im Todesfall das Vorsorgevermögen aus der Pensionskasse deines Ehemanns oder deiner Ehefrau zu erhalten. Die Pensionskassengelder gehen per Gesetz an die Ehepartnerin oder den Ehepartner. Eine Gesetzesgrundlage für die Auszahlung an die Konkubinatspartnerin oder den Konkubinatspartner gibt es hingegen nicht. Ob das Vorsorgeguthaben bei Unverheirateten ausbezahlt wird, hängt vom jeweiligen Pensionskassenreglement ab.
  • 3. Säule: Das Vorsorgevermögen aus der Säule 3a wird an die gesetzlichen Erben ausbezahlt. Das sind entweder Ehegattinnen bzw. Ehegatten oder Verwandte, nicht aber unverheiratete Partnerinnen oder Partner. Mit einer schriftlichen Begünstigtenerklärung an die Vorsorgeinstitution kann das geregelt werden. Bist du aber verheiratet, musst du in dieser Hinsicht weniger im Voraus regeln.

Vorteil 2: Einfacher Erben

Besteht kein Testament oder Erbvertrag, seid ihr als Ehepaar klar im Vorteil. Stirbt deine Ehefrau oder dein Ehemann, erbst du automatisch 50 Prozent des Vermögens, sofern ihr gemeinsame Kinder habt. Habt ihr keine Kinder, erbst du das gesamte Vermögen.

Unverheiratete Paare müssen dagegen zwingend ein Testament oder Erbvertrag erstellen, damit die Partnerin oder der Partner erben kann. Seit Januar 2023 können kinderlose Paare frei darüber verfügen, wem sie ihr Vermögen vererben. Bei Paaren mit Nachwuchs geht die Hälfte an die Nachkommen/Enkel. Über die andere Hälfte kann frei verfügt werden.

Alle wichtigen Informationen zum Erbrecht findest du in unserem Artikel «Was ändert sich 2023 wie mit dem neuen Erbrecht?».

Vorteil 3: Keine Erbschaftssteuern

Heiraten lohnt sich auch, wenn es um die Erbschaftssteuer geht. In den meisten Kantonen zahlst du keine Steuern, wenn du von der Ehepartnerin oder vom Ehepartner erbst. War die Partnerschaft hingegen ein Konkubinat, fallen oft hohe Steuern auf die Erbschaft an

Der Anspruch auf eine Witwerrente endet deshalb nicht mehr mit der Vollendung des 18. Altersjahres des jüngsten Kindes, sondern wird darüber hinaus ausgerichtet.

Was ändert sich bei den Vorsorge-Beiträgen?
  • 1. Säule: Die Beiträge, die ihr an die AHV zahlt, teilt ihr während eurer Ehe. Das Einkommen von beiden wird zusammengerechnet und jeweils zur Hälfte für die AHV angerechnet. Die Person, die mehr verdient, muss unter Umständen Abstriche bei der AHV-Rente in Kauf nehmen. Diejenige, mit dem tieferen Einkommen erhält dafür mehr.
  • 2. Säule: An den Pensionskassenbeiträgen ändert sich durchs Heiraten im Grunde nichts. Allerdings kommt es bei einer Scheidung zum Pensionskassensplitting. Das heisst, du erhältst die Hälfte des während der Ehe angesparten Pensionskassenguthabens deiner Ex-Frau oder deines Ex-Mannes und umgekehrt.
  • 3. Säule: Das Gleiche gilt bei der Säule 3a. Grundsätzlich ändert sich mit der Hochzeit nichts. Erst wenn ihr euch trennt, wird das während der Ehe erzielte Vermögen in der 3. Säule 50 zu 50 geteilt. Es sei denn, dass ihr eine Gütertrennung vereinbart habt.
Fazit: Lohnt es sich, zu heiraten?

Finanziell lohnt sich ein Gang zum Zivilstandesamt prinzipiell:

  • wenn eure Einkommen sehr unterschiedlich sind oder sogar nur jemand von euch Geld verdient.
  • Ausserdem bist du in einer Ehe im Todesfall besser abgesichert als im Konkubinat. Einerseits hast du Anrecht auf Leistungen aus der AHV (1. Säule), Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a. Andererseits zahlst du keine Erbschaftssteuern. Einige Kantone kennen aber für Konkubinatspartnerinnen oder Konkubinatspartner reduzierte Steuersätze, wenn sie 5 beziehungsweise 10 Jahre zusammengelebt haben.

Steuerlich und bezogen auf die AHV-Renten, lohnt sich Heiraten allerdings nicht. Zumindest nicht bei den aktuellen Gesetzesgrundlagen.

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