Als US-Personen gelten natürliche Personen, d.h. US-Citizen (Bürger, auch doppelter Staatsbürgerschaft), US-Residents (mit Wohnsitz/Doppelwohnsitz), Inhaber einer permanenten Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung (wie bspw. einer US-Greencard) und all jene, die im laufenden Kalenderjahr mehr als 31 und in den letzten drei Jahren mehr als 183 Aufenthaltstage in den USA hatten (Aufenthaltstage im laufenden Kalenderjahr zählen dabei voll (1/1), solche aus dem Vorjahr zu 1/3 und Aufenthaltstage aus dem davor liegenden Jahr zu 1/6). Ebenfalls als US-Personen gelten juristische Personen, die nach amerikanischem Recht konstituiert oder organisiert sind oder ihren Sitz in den USA haben. Diesen US-Personen werden jene Personen gleichgestellt, welche aus einem anderen Grund in den USA steuerpflichtig sein können (bspw. Doppelwohnsitz, gemeinsame Steuererklärung mit einer US-Person, Verzicht auf US-Staatsbürgerschaft oder auf Aufenthaltsbewilligung nach langfristigem Aufenthalt oder anderen Gründen). Die Frage nach der US-Person bzw. nach der US-Steuerpflicht bezieht sich nicht nur auf natürliche sondern auch auf juristische Personen.