Ein Hygienezwischenfall oder der Befall der Betriebsräumlichkeiten durch Bettwanzen können hohe Kosten verursachen. Mit der Hygieneversicherung schützen Sie Ihren Betrieb unter anderem vor den Folgen eines Betriebsunterbruchs oder Tätigkeitsverbots.
Sie können die Deckungen «Hygiene» und «Bettwanzen» einzeln oder kombiniert abschliessen. Die folgenden Beispiele veranschaulichen, welche Gefahren mit der Hygieneversicherung gedeckt sind.
Werden in Ihrem Betrieb Erreger von übertragbaren Krankheiten durch Lebensmittel (z.B. Salmonellen) festgestellt,können Sie Ihren Betrieb nur eingeschränkt fortführen oder müssen diesen für eine gewisse Zeit ganz einstellen. Der Betriebsunterbruch sowie die Reinigung und Desinfektion des Betriebs und der Transportmittel sind durch die Baloise Hygieneversicherung gedeckt. Im Falle eines Tätigkeitsverbots sind auch die Lohnkosten Ihrer Mitarbeitenden versichert.
Ein Gast bringt unwissentlich unbeliebte Schmarotzer mit: Bettwanzen. Diese verbreiten sich und befallen Ihre Räumlichkeiten. Als Folge davon müssen Sie den Betrieb vorübergehend zwecks Schädlingsbekämpfung schliessen und einen Teil der Möbel und Materialien entsorgen. Mit einer Hygieneversicherung sind die Kosten für die Schädlingsbekämpfung, Sachschäden sowie der Betriebsunterbruch gedeckt.
- Müssen Sie Ihren Betrieb teilweise oder ganz unterbrechen, übernehmen wir die Ertragsausfälle und Mehrkosten.
- Im Schadenfall garantieren wir Ihnen eine schnelle und professionelle Abwicklung.
- Ihre Prämienrechnung können Sie unkompliziert per eBill bezahlen.