In der Schweiz sind Pensionskassen in der Regel als eigenständige Stiftungen bzw. Sammelstiftung für mehrere Unternehmen organisiert. Baloise führt hierfür drei Stiftungen: die Baloise Sammelstiftung BVG, die Baloise Sammelstiftung Zusatzvorsorge sowie die Baloise Perspectiva Sammelstiftung BVG.
Das oberste Entscheidungsgremium jeder Stiftung ist der jeweilige Stiftungsrat. Seine Mitglieder sind die Vertreter der Arbeitnehmenden und -gebenden und stellen die Interessen der Versicherten sicher.
Die Stiftungsräte werden für vier Jahre von den Kassenvorständen aller angeschlossenen Firmen gewählt.
Hier finden Sie Informationen zu den wichtigsten Aspekten eines Engagements als Stiftungsrat.
Als Vertretung der angeschlossenen Unternehmen und aller Versicherten ist der Stiftungsrat oberstes Organ der Stiftung und trifft die wichtigsten strategischen Entscheidungen. Er erlässt u.a. Statuten und Reglemente, genehmigt die Jahresrechnung und ernennt die Revisionsstelle sowie den Experten für berufliche Vorsorge. Die Baloise Leben AG ist mit der Geschäftsführung beauftragt, der Stiftungsrat überwacht deren Tätigkeiten.
Wichtig ist vor allem ein Interesse an der beruflichen Vorsorge sowie Teamfähigkeit – der Stiftungsrat ist ein kollegiales Gremium, in dem alle Mitglieder auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Hilfreich sind Kenntnisse der Sozialversicherung und/oder in den Bereichen Recht, Wirtschaft, Rechnungswesen/ Bilanzanalyse, Anlagen/Kapitalmarkt.
Baloise unterstützt die Stiftungsräte mit Fachvorträgen, bietet Möglichkeiten für Workshops zu Spezialthemen oder unterstützt bei der Teilnahme an öffentlichen Weiterbildungsveranstaltungen.
In der Regel finden vier Sitzungen pro Jahr sowie ein Ausbildungsworkshop in deutscher Sprache statt. Die Sitzungen dauern 3-4 Stunden, ein optionales gemeinsames Mittagessen dient dem weiteren Austausch. Zusätzlich sollte individuell Zeit für die Vorbereitung der Sitzungen sowie ggf. Fortbildung eingeplant werden. Die Wahl erfolgt für vier Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.
Mit Ihrer Tätigkeit leisten Sie einen wichtigen Beitrag in der 2. Säule für alle Versicherten der Sammelstiftung und stärken das bewährte Vorsorgesystem in der Schweiz. Sie erhalten dafür eine angemessene Entschädigung, über welche der Stiftungsrat entscheidet.
Als Mitglied des Stiftungsrates sind Sie in Ihrer Verantwortlichkeit durch eine Organhaftpflicht-Versicherung geschützt.
Die Anzahl variiert bei den Baloise Sammelstiftungen zwischen fünf und acht Mitgliedern. Sie setzen sich immer aus Vertretern der Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber zusammen.
Weitere Details finden Sie in den Wahl- und Organisationsreglementen, welche wir auf der Seite baloise.ch/bvg-dokumente veröffentlicht haben.
Der Kassenvorstand leitet Ihre Vorsorgekasse innerhalb der Sammelstiftung und wird durch Ihr Unternehmen bzw. deren versicherte Arbeitnehmende bestimmt. Die Kassenvorstände aller angeschlossenen Firmen wählen die Stiftungsräte getrennt nach Vertretung für Arbeitnehmende bzw. Arbeitgebenden. Die Kassenvorstände haben auch das Recht, Kandidaten für die Wahl vorzuschlagen. Die Vertretungen der Arbeitnehmer resp. Arbeitgeber im Kassenvorstand können jeweils eine Person zur Wahl in den Stiftungsrat vorschlagen.
Der Stiftungsratssekretär Alexander Dietsche freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per E-Mail an alexander.dietsche@baloise.ch.