Das Eintragen Ihrer Marke schützt Ihre Investitionen ins Marketing und ins Branding. Darum finden Sie in unserem Artikel:
- Marken und Markenschutz einfach erklärt
- So werden Marken registriert
- Das kostet eine Markeneintragung
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, sollten Sie sich auch mit den Grundzügen des Markenschutzes befassen. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Wie schütze ich meine Marke in der Schweiz und international?
Was kostet die Eintragung der Marke?
Ab wann und wo gilt der Markenschutz?
Wann sind Markenrechte verletzt und wer sorgt für ihren Schutz?
Eine Marke ist ein wichtiges Profilierungsmerkmal für Unternehmen, Waren und Dienstleistungen. Sie steht für deren Identität und Einzigartigkeit. Ihr Aufbau und ihre Pflege bringen beträchtliche Kosten mit sich. Eine eingetragene Marke schützt diese Investitionen. Denn sie verbietet Dritten, als Trittbrettfahrer eine Marke zu nutzen, die der eingetragenen Marke zum Verwechseln ähnlich ist.
Alle grafisch darstellbaren Zeichen können als Marke eingetragen und geschützt werden:
Markentyp | Beispiel |
Wörter | Baloise |
Buchstaben- oder Zahlenkombinationen | UPC oder 501 |
Bildmarken | Puma-Logo des gleichnamigen Unternehmens |
Dreidimensionale Formen | Coca-Cola-Flasche |
Slogans | Just Do It |
Tonfolgen | Dü-Da-Doo (Dreiklanghorn von Postauto) |
Kombinationen dieser Elemente | Nestlé zusammen mit dem Nestlé-Vogelnest |
Um rechtlich als Marke zu gelten und die entsprechenden Marken- und Schutzrechte zu haben, muss die Marke beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE) angemeldet und im Markenregister eingetragen werden.
Nationaler Schutz: Sie schützen Ihre Marke in der Schweiz, indem Sie sie beim IGE anmelden. Bei der Anmeldung müssen Sie ein Verzeichnis von Waren und/oder Dienstleistungen angeben, für die Sie die Marke beanspruchen. Mit der Eintragung wird die Marke auf Swissreg veröffentlicht.
Die Anmeldung erfolgt in vier Schritten:
Führen Sie eine umfassende Recherche durch, um sicherzustellen, dass Ihre Marke nicht bereits von einem anderen Unternehmen in der Schweiz registriert wurde. Dazu beauftragen Sie mit Vorteil eine auf Markenschutz spezialisierte Anwaltskanzlei.
Wenn nicht bereits ein gleiches oder ähnliches Zeichen als Marke eingetragen ist, melden Sie sie beim IGE an. Die Anmeldung kann online oder schriftlich erfolgen.
Das IGE prüft, ob Ihre Anmeldung den rechtlichen Anforderungen entspricht. Wenn dies der Fall ist und keine Einwände vorliegen, wird die Markeneintragung publiziert. Innerhalb von drei Monaten können Widersprüche von anderen Markeninhabern gegen die Neueintragung erhoben werden. Diese werden dann vom IGE überprüft. Liegt kein begründeter Widerspruch vor, wird die Marke zur Registrierung zugelassen.
Sobald Ihre Anmeldung akzeptiert wurde, erfolgt die Eintragung Ihrer Marke im Markenregister des IGE.
Es ist ratsam, sich von einer Spezialistin oder einem Spezialisten für Markenrecht beraten zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Anmeldung und ihre Registrierung den rechtlichen Anforderungen entsprechen und Ihre Marke effektiv geschützt ist.
Internationaler Schutz: Um Ihre Marke international zu schützen, gibt es verschiedene Wege:
- Sie können Ihre Marke direkt in den gewünschten Ländern zum Schutz anmelden.
- Sie beantragen eine internationale Ausdehnung des Schutzes Ihrer Marke über das sogenannte Madrider System beim Institut für Geistiges Eigentum, das hierzu detaillierte Informationen bereithält.
- Sie schützen Ihre Marke auf dem Gebiet der Europäischen Union durch eine Anmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Diesen Schutz können Sie alternativ über das Madrider System bei der Anmeldung beim IGE erreichen.
Lassen Sie sich für den Markenschutz im Ausland von einer Spezialistin oder einem Spezialisten beraten.
Die Anmeldegebühr für den Schutz einer Marke in der Schweiz beträgt 350 bis 450 Franken. Der Schutz gilt für zehn Jahre, danach kostet eine Verlängerung um weitere zehn Jahre 700 Franken – ab 1.7.2024 kostet die Verlängerung nur noch 550 Franken. Wenn mehr als drei Waren- oder Dienstleistungskategorien geschützt werden sollen, kommen weitere Kosten dazu. Gegen eine Expressgebühr von 400 Franken wird eine Anmeldung beschleunigt behandelt. Das IGE weist alle Kosten für die Eintragung einer Marke im Detail aus.
Der Markenschutz gilt in der Schweiz ab dem Datum, an dem eine Marke ins Markenregister eingetragen wurde. Sobald die Marke erfolgreich registriert wurde, haben Sie das exklusive Recht, die Marke für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen zu nutzen und gegen Markenverletzungen vorzugehen.
Grundsätzlich ist der Schutz auf das Gebiet der Schweiz beschränkt. Wenn Sie Ihre Marke auch im Ausland schützen möchten, müssen Sie besondere Vorkehrungen treffen (vgl. «Wie schütze ich meine Marke in der Schweiz und international?»).
Die Dauer des Markenschutzes beträgt in der Schweiz zehn Jahre ab dem Datum der Eintragung. Sie können den Schutz jedoch beliebig oft verlängern – für jeweils zehn Jahre gegen eine Gebühr von 700 Franken (ab 1.7.2024 nur noch 550 Franken). Das entsprechende Formular hält das IGE bereit.
Markenrechte werden auf verschiedene Arten verletzt. Unter anderem in den folgenden Fällen. Beachten Sie dazu unbedingt auch Artikel 13 des Markenschutzgesetzes.
Ähnelt eine Marke in ihrem Gesamtbild, ihrer Schreibweise oder Aussprache einer bereits eingetragenen Marke und besteht dadurch Verwechslungsgefahr, kann dies eine Verletzung der Markenrechte darstellen.
Hierbei wird die bekannte Marke einer anderen Person oder Firma ohne Erlaubnis verwendet, um von deren Ruf, Bekanntheit oder Qualität zu profitieren. Dies kann beispielsweise durch die Verwendung des Markennamens in der Werbung, auf Verpackungen oder im Domainnamen geschehen.
Dies ist der Fall, wenn gefälschte Produkte hergestellt und unter einer bekannten Marke verkauft werden. Diese gefälschten Produkte können ähnlich aussehen oder ähnlich verpackt sein wie die Originalmarke.
Jemand registriert und nutzt eine Internetadresse (Domain), die den Namen einer fremden Marke enthält, was bei den Verbrauchern Verwirrung stiften kann.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Websites Dritter Markennamen in Metatags oder Schlüsselwörtern verwenden, um den Website-Traffic zu steigern. Oder die Verwendung von Markenlogos oder -bildern auf Websites oder in sozialen Medien, ohne dass eine entsprechende Genehmigung vorliegt.
Als Inhaberin respektive Inhaber sind Sie selbst dafür verantwortlich, den Missbrauch Ihrer Marke durch Dritte festzustellen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen. Denn Behörden und Gerichte werden erst aufgrund eines Widerspruchs oder einer Klage aktiv. Sie können aber auch spezialisierte Unternehmen mit der Überwachung der eingetragenen Marke beauftragen. Möchten Sie gegen eine mutmassliche Verletzung Ihrer Markenrechte vorgehen, sollten Sie auf jeden Fall eine spezialisierte Anwältin oder einen spezialisierten Anwalt konsultieren.
Mit der Eintragung ins Handelsregister ist der Name eines Unternehmens – rechtlich Firma genannt – geschützt. Das bedeutet: Dritten ist es grundsätzlich verboten, einen bereits eingetragenen Namen für ihr Unternehmen zu verwenden und im Handelsregister eintragen zu lassen. Der Handelsregistereintrag schützt jedoch nicht davor, dass Dritte einen fremden Firmennamen zur Bezeichnung ihrer Waren und Dienstleistungen missbrauchen. Dagegen schützt nur die Eintragung des Firmennamens als Marke. Deshalb sollten Sie den Namen Ihres Unternehmens unbedingt als Marke schützen lassen. Sie können damit auch gleich Ihr Logo schützen, das der Handelsregistereintrag nicht schützt.