Bei der Verwendung kostenloser Bilder geht das Bildrecht oft vergessen. Darum schauen wir uns die rechtssichere Verwendung im Detail an:
- Urheberrecht in der Schweiz
- Liste mit Anbietern von Gratisbildern
- Drei Faustregeln
Im digitalen Zeitalter gibt es Bilder im Internet wie Sand am Meer. Wie Sie die Bilder korrekt verwenden, erfahren Sie in unserem Blogartikel:
Wer eine eigene Website hat, braucht dafür meist Bilder. Das Internet bietet eine Fülle an Material, das allerdings nicht einfach so genutzt werden darf. Darum schützt sich Google mit dem Hinweis: «Die Bilder sind eventuell urheberrechtlich geschützt.» Bei Bildern, die Sie nicht selbst aufgenommen haben oder die nicht Ihnen gehören, ist es daher ratsam, folgende Punkte zu beachten:
Als Betreiberin oder Betreiber einer Website sind Sie für deren Inhalt verantwortlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Bilder selbst auf die Website hochladen oder ob eine externe Agentur dies für Sie tut.
Mit der Revision des Urheberrechts sind in der Schweiz seit dem 1. April 2020 alle Fotos urheberrechtlich geschützt – egal, ob Kunstwerk oder Schnappschuss. Das bedeutet, dass deren Nutzung ohne die Einwilligung der Urheberin oder des Urhebers nicht erlaubt ist.
Einige (deutsche) Anwaltskanzleien und Bildagenturen haben es mittlerweile zu ihrem Geschäft gemacht, geschützte Bilder aufzuspüren und hohe Abmahnungen zu verschicken. Die Software zur Ermittlung solcher Bilder ist immer besser geworden. Aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen zahlen viele Personen die oftmals (zu) hohen Forderungen. Ob dies auch in Zukunft der Fall sein wird, bleibt abzuwarten, denn das erste Urteil des Bundesgerichts vom 21. April 2023 zum neuen Bildrecht ist bemerkenswert:
Bei der illegalen Nutzung von fremden Bildern für kommerzielle Zwecke kann es für beide Seiten teuer werden. Nicht wegen der Entschädigung, sondern wegen der Verfahrenskosten, wie das Urteil des Bundesgerichts im Fall des Bieler Fotografen Alain D. Boillat zeigt. Von den geforderten 3920 Franken sprach das Gericht dem klagenden Fotografen lediglich 55 Franken zu. Als Kläger musste er Gerichts- und Anwaltskosten von rund 3400 Franken bezahlen. Auch die Firma, die sein Foto unrechtmässig genutzt hatte, musste mehrere tausend Franken Parteikosten begleichen.
Heute ist es einfach, Bilder mit künstlicher Intelligenz (KI) zu erstellen. Auch wenn Sie solche Bilder verwenden wollen, müssen Sie das Urheberrecht beachten. Wer dieses Recht besitzt, ist vielfach nicht leicht zu bestimmen. Liegt es bei der Programmiererin oder dem Programmierer des Algorithmus, bei der Person, die die KI trainiert hat, oder bei der Person, die die KI durch Eingabeaufforderungen (Prompts) dazu bringt, das Bild zu erstellen? Hier sind neue gesetzliche Bestimmungen und Gerichtsentscheide nötig.
Wenn Sie auf der sicheren Seite sein möchten, sollten Sie ein fremdes Foto niemals ohne die Erlaubnis (d.h. zu Beweiszwecken ist eine schriftliche Zustimmung dringend empfohlen) der Urheberin oder des Urhebers verwenden. In der Schweiz endet der Schutz des Urheberrechts für Fotografien mit individuellem Charakter erst 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers. Fotografien ohne individuellen Charakter sind zum Beispiel Schnappschüsse. Sie sind ab ihrer Herstellung 50 Jahre lang geschützt.
Mit Creative Commons (CC) können Urheberinnen und Urheber von Werken mit wenigen Klicks Lizenzen erstellen, die die Nutzung ihrer Werke regeln. Dazu gehören beispielsweise Fotos, Musik, Videos oder Texte. Creative Commons ist eine Non-Profit-Organisation, die 2001 in den USA gegründet wurde. Ihr Ziel ist es, den freien Austausch von Werken zu fördern.
Die Nutzung unter CC-Lizenzen ist entweder völlig frei oder teilweise eingeschränkt. Dafür gibt es verschiedene Standard-Lizenzverträge, die kostenlos und leicht verständlich sind. Die Urheberinnen und Urheber können selbst bestimmen, unter welchen rechtlichen Bedingungen ihre Werke genutzt und veröffentlicht werden dürfen. So wissen die Nutzerinnen und Nutzer genau, wie sie solche Werke verwenden dürfen.
Neben kostenpflichtigen Bildagenturen wie Shutterstock oder Getty Images gibt es auch zahlreiche Portale mit kostenlosen Bildern. Hier eine Auswahl:
💡 Wichtig: Lesen Sie die Nutzungsbedingungen sorgfältig durch und halten Sie sie stets ein. Wenn Sie ein Werk auf einer Internetseite kaufen, machen Sie ausserdem einen Screenshot von der Quelle. Und zwar so, dass das Datum und die Lizenz zu sehen sind. Speichern Sie zudem die aktuellen Lizenzbedingungen bei Ihnen lokal ab. Denn Anbieter wie Pixabay, Unsplash und Co. ändern ihre Lizenzbedingungen immer mal wieder.
Wenn Sie eigene Fotos für Ihre Website machen wollen, ist es am einfachsten, eine Fotografin oder einen Fotografen zu beauftragen. Diese Profis sorgen nicht nur dafür, dass die Fotos Ihren Anforderungen entsprechen, sondern sie stehen auch in der Pflicht, alle rechtlichen Aspekte einzuhalten. Dabei gibt es folgende Punkte zu beachten:
In der Schweiz kann grundsätzlich jede Person entscheiden, ob und in welcher Form Bilder von ihr veröffentlicht werden. Eine Ausnahme gibt es für Fotos von Personen, die im öffentlichen Interesse stehen, wie etwa Roger Federer oder der Bundesrat. Bilder von solchen Personen dürfen ohne deren Einwilligung verwendet werden – allerdings nur zu Zwecken der Berichterstattung und solange die Bilder zeitnah und nicht persönlichkeitsverletzend oder diskriminierend sind.
Bei der Arbeit mit Models kommen meist besondere vertragliche Regelungen zum Zug. Diese sogenannten Model Releases regeln unter anderem, für welchen Zweck die Fotos bestimmt sind, wie das Model entschädigt wird und wie das Urheberrecht sowie das Recht am eigenen Bild geregelt sind.
Ein Foto gehört Ihnen in der Regel nicht, auch wenn Sie dafür bezahlen. Das liegt daran, dass Sie nicht das Foto als solches kaufen, sondern lediglich das Recht für eine bestimmte Nutzung. Sie können sich dieses Recht jedoch vertraglich sichern. Klären Sie diesen Punkt unbedingt, wenn Sie eine Fotografin oder einen Fotografen beauftragen.
Wenn auf Bildern Marken oder erkennbare Designs zu sehen sind, ist Vorsicht geboten: Die Nutzung solcher Bilder könnte in diesem Fall das Marken-, Design- oder Urheberrecht verletzen. Denn es stellt sich die Frage, ob diese Elemente im gezeigten Kontext nur als Beiwerk gelten oder ob sie im Mittelpunkt stehen. Die Verantwortung liegt bei der Person, die ein solches Bild nutzen will. Sie muss klären, ob sie es für ihre Zwecke verwenden darf.
- Personen: Ist eine Person das zentrale Objekt des Fotos und eindeutig identifizierbar, muss die Fotografin oder der Fotograf die Zustimmung einholen. Eine Einwilligung ist jedoch nicht erforderlich, wenn die Person nicht gezielt im Fokus des Fotos steht.
- Gebäude: Bei Bildern von Gebäuden ist die Panoramafreiheit zu beachten. Gebäude und Skulpturen, die sich dauerhaft auf öffentlichem, frei zugänglichem Grund befinden, dürfen fotografiert und Aufnahmen davon verbreitet werden.
Die Verwendung von Bildern aus dem Internet, für die man nichts bezahlt, kann unter Umständen teuer werden. Das zeigt das Bundesgerichtsurteil im Fall des Bieler Fotografen. Darum empfehlen wir drei Faustregeln, um Bilder rechtssicher zu verwenden:
- Verwenden Sie niemals fremde Bilder, ohne vorher die schriftliche Zustimmung dafür eingeholt zu haben.
- Wenn Sie Bilder von kostenlosen Portalen verwenden, lesen Sie die Nutzungsbedingungen sorgfältig durch, halten Sie diese stets ein und sichern Sie die Beweise der geltenden Nutzungsbedingungen.
- Wenden Sie sich im Zweifelsfall an eine auf Urheber- und Bildrechte spezialisierte Anwaltskanzlei für eine entsprechende Rechtsberatung.
Schützen Sie sich im Streitfall. Wir begleiten Sie bei juristischen Auseinandersetzungen und geben Ihnen Rechtsauskünfte.