Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erstellen, kann überwältigend sein. Darum finden Sie in diesem Beitrag Antworten auf wichtige Fragen wie:
- Was muss in AGB stehen?
- Wann gelten sie in der Schweiz?
- AGB selbst schreiben oder vom Profi beziehen?
Wo Waren und Dienstleistungen verkauft werden, kommen rechtlich gesehen Verträge zustande. Damit nicht jeder Vertrag bis ins letzte Detail immer wieder neu verhandelt werden muss, werden in der Regel AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) verwendet. AGB – in der Schweiz auch «das Kleingedruckte» genannt – werden meistens vom Leistungserbringer aufgesetzt.
AGB vereinfachen das Vertragswesen beim Verkauf und Kauf von Gütern und Services. Wer AGB verwendet, standardisiert eine Vielzahl von Verträgen sowohl bei deren Abschluss als auch bei deren Abwicklung. Weil AGB für eine grosse Zahl ähnlicher Verträge dieselben Bedingungen regeln, werden AGB vor allem (aber nicht nur) im Massengeschäft eingesetzt. Es gibt allerdings keine gesetzliche Pflicht, AGB im geschäftlichen Alltag einzusetzen.
AGB sollten alle Schritte eines Verkaufsvorgangs enthalten, die sich rechtlich sinnvoll regeln lassen. Darum sollten Sie den gesamten Verkaufsprozess durchdenken. Zu berücksichtigen sind insbesondere folgende Punkte:
- Gewährleistung: Garantiebestimmungen für die Waren oder Dienstleistungen, die Sie verkaufen beziehungsweise verkauft haben.
- Zahlungsbedingungen: Dazu gehören unter anderem Zahlungsfristen, Mehrwertsteuer, Skonti, Mahngebühren etc.
- Lieferung: Darin enthalten sind etwa die geografischen Gebiete, die beliefert werden, die Lieferfristen und Regelungen für den Fall, dass die Fristen nicht eingehalten werden können.
- Rücksendung: Hier werden insbesondere die Bedingungen für den Umtausch eines Produkts und dessen Rücknahme geregelt.
- Haftung: In diesem Punkt müssen Sie definieren, unter welchen Bedingungen Sie für Schäden an einem Produkt haften, also die Ware austauschen oder reparieren.
- Datenschutz: Dieser Punkt zeigt unter anderem auf, was Sie mit den gesammelten Daten anstellen und welche Verschlüsselungstechniken eingesetzt werden.
- Rechtliche Informationen: Sie enthalten Angaben, welches Gericht im Streitfall zuständig und welches Recht anwendbar ist, wobei Sie unbedingt auf das schweizerische Recht verweisen sollten.
Im Unterschied zu anderen Ländern sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Schweiz nur rudimentär gesetzlich geregelt. Lediglich im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist eine Bestimmung zu finden. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
Bestimmungen des Obligationsrechts, die Sie kennen sollten
Diese drei Regelungen des OR müssen Sie im Zusammenhang mit AGB beachten:
- Widerrufsrecht: Das Schweizer Gesetz sieht kein allgemeines Recht auf Widerruf vor. Von einem Verkaufsvertrag innerhalb von 14 Tagen zurücktreten kann man nur unter bestimmten Bedingungen. Ausdrücklich kein Widerrufsrecht besteht bei Käufen, die online, in einem Laden oder an Messen abgeschlossen wurden. Als Anbieter können Sie selbst entscheiden, ob Sie Ihren Kundinnen und Kunden ein Rücktritts- und Rückgaberecht einräumen. Der Ehrenkodex der Branchenorganisation Handelsverband.swiss verpflichtet seine Mitglieder jedoch dazu, ein Rückgaberecht von 14 Tagen zu gewähren.
- Gewährleistung: Für Produkte mit Mängeln können Kundinnen und Kunden während zwei Jahren Gewährleistungsansprüche stellen. Das Gesetz sieht zwei Möglichkeiten vor, entweder den Vertrag rückgängig zu machen oder die Werteinbusse des Kaufobjekts zurückzuerstatten. Als dritte Variante kann ein Garantieanspruch in Form einer Nachbesserung vereinbart werden.
- Lieferfristen: Ob Sie im Kaufvertrag eine Lieferfrist festlegen oder nicht, steht Ihnen frei. Bedenken Sie aber, dass eine Lieferfrist Ihren Kunden Sicherheit gibt. Untersagt ist jedoch, mit Lieferfristen, die unmöglich einzuhalten sind, Kunden anzulocken. Das gilt vor allem für den Online-Handel.
Relevante Bestimmung des UWG
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) enthält eine einzige Passage, die es bei der Formulierung von AGB zu berücksichtigen gilt. Artikel 8 verbietet den Verkäufern, die AGB so zu gestalten, dass sie nur ihren eigenen Interessen dienen und die Kundinnen und Kunden «erheblich» und «ungerechtfertigt» benachteiligen. Was das konkret für die AGB heisst, dazu macht der Gesetzgeber keine Angaben. Als Orientierungshilfe können jedoch die EU-Bestimmungen beigezogen werden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat dazu eine Liste veröffentlicht.
💡 Gut zu wissen
Artikel 8 des UWG ist lediglich auf das Geschäft mit Konsumenten anwendbar, nicht aber auf Geschäfte mit Businesskunden.
Sowohl Anbieter als auch Kunde müssen den AGB zustimmen, damit sie in Kraft treten. Als Anbieter müssen Sie Ihre Kundschaft ausdrücklich darauf hinweisen. In der analogen Welt bedeutet dies, dass Sie Ihren Kunden die AGB per Post verschicken, auf die Rückseite des Vertrags drucken oder physisch aushändigen. Im digitalen Bereich müssen Sie den Usern die AGB leicht und direkt zugänglich machen. Die AGB müssen zudem vollständig, gut lesbar und verständlich sein. Auf Juristenjargon ist daher zwingend zu verzichten.
💡 Gut zu wissen
Anbieter sind verpflichtet, vor dem Vertragsabschluss auf die AGB zu verweisen. Im Ladengeschäft ist dies durch den Aushang der AGB möglich. In Webshops und anderen digitalen Läden ist es heutzutage üblich, in einem Kontrollkästchen mit dem Text «Ich habe die AGB gelesen und akzeptiert» ein Häkchen zu setzen und so den AGB zuzustimmen. Am gleichen Ort befindet sich praktischerweise auch gleich ein Link auf die AGB. Häkchen setzen muss ein Pflichtschritt sein: Ohne Häkchen darf kein Abschluss möglich sein.
Wer zum ersten Mal allgemeine Geschäftsbedingungen erstellt, kann zwischen verschiedenen Optionen wählen:
- AGB selbst erstellen
- eine AGB-Vorlage herunterladen und an die eigenen Bedürfnisse anpassen
- einen AGB-Generator nutzen
- AGB von einem Anwalt erstellen lassen
Wer die AGB für das eigene Business selbst erstellen will, muss eine Affinität zu Rechtsthemen haben und ausreichend Zeit mitbringen, um ein rechtssicheres Dokument aufzusetzen. Bei AGB für Dienstleistungen ist speziell Vorsicht geboten, weil hier besondere Klauseln die Komplexität nochmals erhöhen. Auf jeden Fall sollten Sie Ihre AGB am Ende durch einen Anwalt oder eine andere Fachperson prüfen lassen.
AGB-Vorlagen gibt es im Web zuhauf zum Herunterladen, teilweise gratis, oft aber kostenpflichtig. Diese Vorlagen und Muster sind in erster Linie zur Orientierung geeignet, wie AGB aussehen müssen und was sie enthalten sollten. Eine Garantie, dass sie rechtlich wirklich hieb- und stichfest sind, gibt es längst nicht überall. Und sicher ist auch nicht, dass sich die Vorlagen hinreichend an das eigene Geschäft anpassen lassen. Eine Ausnahme und mögliche Quelle für vorgefertigte AGB bildet «Schweizer Musterverträge», wo Sie geprüfte Schweizer Mustervorlagen für über 20 unterschiedliche Geschäftsmodelle herunterladen können. Kosten: zwischen 30 und 100 Franken. Oft bieten auch Branchenverbände Vorlagen für die AGB. Den Gang zum Anwalt sollten Sie auch bei diesen Optionen nicht unterlassen.
Es klingt verführerisch: Man braucht nur die Daten zum eigenen Geschäft online zu erfassen und bekommt umgehend einen ganzen AGB-Text. Leider sind solche AGB-Lösungen meistens lückenhaft und die Inhalte allzu pauschal verfasst. Darum ist gegenüber solchen Generatoren, die vor allem in Deutschland verbreitet, in der Schweiz hingegen eher dünn gesät sind, Vorsicht und Zurückhaltung geboten: Es steht einfach zu viel auf dem Spiel.
Wenn ein Profi – eine Anwältin oder eine andere Fachperson, beispielsweise ein Treuhänder – die AGB erstellt, haben Sie eine hohe Sicherheit, dass die AGB in Formulierung und Ausgestaltung rechtskonform sind. Von Fachpersonen geschriebene AGB sind auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und lassen sich rechtlich auch durchsetzen. Das kostet zwar etwas, aber es sind einmalige Kosten.