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Blog Den Umwandlungssatz verstehen
Dominique Sprenger, Spezialistin Baloise Perspectiva Sammelstiftung 11. Juli 2023
Der Umwandlungssatz: Was ist das und welche Faktoren beeinflussen diesen? Alle Antworten und konkrete Beispiele finden Sie hier.
Der Umwandlungssatz: Was ist das überhaupt?

Der Umwandlungssatz ist ein festgelegter Prozentsatz, mit dem das angesparte Altersguthaben inkl. Zinsen in eine jährliche Altersrente umgerechnet bzw. umgewandelt wird. Seine Höhe sollte sich nach dem technischen Zinssatz und der Lebenserwartung richten. Eigentlich ganz einfach.

Doch ein genauer Blick zeigt, dass die Berechnung im Detail etwas komplexer wird.

Mehr dazu in einem Beispiel

Peter ist 65 Jahre alt und hat seinen wohlverdienten Ruhestand erreicht. Er ist seit mehr als 25 Jahren mit der 53-jährigen Andrea verheiratet. Sie haben zwei Kinder, den 21-jährigen Michael und die 14-jährige Vanessa.

Peter hat während seinen Arbeitsjahren ein PK-Altersguthaben von CHF 400'000.00 angespart. Er erhält nun ab sofort seine verdiente Altersrente. Und weil Vanessa noch nicht volljährig ist, bekommt Peter zusätzlich zur Altersrente eine Kinderrente für seine Tochter ausbezahlt.

Rechnen wir mit dem gesetzlich festgelegten Mindest-Umwandlungssatz von 6.8%, erhält Peter eine jährliche Rente von CHF 27'200.00. Seine Tochter erhält eine Kinderrente in der Höhe von 20% der Altersrente ihres Vaters, was in unserem Beispiel CHF 5'440.00 sind. Diese erhält sie bis zur Volljährigkeit, also für ungefähr fünf Jahre.

Peter ist ein sportlicher Mann, ernährt sich gesund und wird stolze 85 Jahre alt. Nach seinem Tod erhält seine jüngere Frau Andrea eine Ehegattenrente in der Höhe von 60% der Altersrente von Peter. Andrea ist bei bester Gesundheit und lebt noch weitere 14 Jahre, bis sie im Alter von 87 Jahren ebenfalls verstirbt.
 

Was heisst das für die Pensionskasse?

Während 20 Jahren wurde die Altersrente von Peter, während fünf Jahren die Kinderrente von Vanessa und während 14 Jahren die Ehegattenrente von Andrea ausbezahlt. Das ergibt eine Gesamtsumme von knapp CHF 800'000.00. 


Somit hat die Pensionskasse rund CHF 400'000.00 mehr bezahlt, als Peter während seinen Arbeitsjahren angespart hat. Das fehlende Kapital muss die Pensionskasse in Form von Renditen am Kapitalmarkt erwirtschaften. 

Jetzt könnte man sagen, dass sie im Endeffekt 34 Jahre Zeit hatte, um die CHF 400'000.00 zu generieren. Das ist aber nicht ganz korrekt, denn das anzulegende Kapital sinkt mit jeder Rentenauszahlung.

Gehen wir von einer aktuell hohen Rendite von 2% aus, ist das Altersguthaben von Peter inkl. Renditeerträgen nach etwas mehr als 16 Jahren aufgebraucht. Es bräuchte eine Rendite von ca. 3.9%, um die Rente von Peter und die Kinderrente von Vanessa zu sichern. Die 14 Jahre Ehegattenrente von Andrea sind dabei aber noch nicht beachtet.

Wie wird die Höhe des Umwandlungssatzes bestimmt?

Der gesetzlich definierte Umwandlungssatz hängt von zwei Grössen ab. Einerseits ist dies die durchschnittliche Lebenserwartung und andererseits die zukünftige Kapitalrendite.

Der erste Faktor lässt sich ganz einfach definieren: Die Lebenserwartung in der Schweiz bei Männern liegt aktuell bei 85 Jahren und bei Frauen bei 87.7 Jahren.

Was zudem beachtet werden muss ist, dass die Anzahl Kinderrenten nach der Pensionierung stark zugenommen hat. Eltern sind bei Geburten durchschnittlich wesentlich älter als zur Einführung des BVG 1985. Auch neue Formen des Zusammenlebens beeinflussen die Anzahl der Hinterlassenenrenten nach der Pensionierung. Dies können Witwerrenten, Partnerrenten und Renten für gleichgeschlechtliche Paare sein.

Die zukünftigen Kapitalerträge sind der zweite wichtige Faktor. Zahlt die Pensionskasse CHF 27'200.00 im ersten Jahr aus, legt sie die restlichen CHF 372'800.00 weiterhin an der Börse an, um einen Gewinn damit zu erzielen.

Diese Renditen sind jedoch nicht planbar und fallen von Jahr zu Jahr unterschiedlich aus. Das Gesetz schreibt aber vor, dass die jährliche Rente bei Pensionierung definiert und lebenslang garantiert werden muss. Die Pensionskasse muss folglich eine Annahme über die erwartete Kapitalrendite der kommenden Jahre treffen. Diese Annahme wird als technischer Zins bezeichnet und wird zum gesetzlichen Umwandlungssatz dazugerechnet. 

Das seit Jahren tiefe Zinsniveau trifft die Pensionskassen hart, denn die Zinseinnahmen für ihre Obligationen sind klein. Dies führt in der Folge zu einem sinkenden Umwandlungssatz.
 

Der Mindestumwandlungssatz: gesetzlich festgelegt

«Der bekannteste Wert ist der sogenannte Mindestumwandlungssatz. Er wurde 1985 bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die obligatorische berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) festgelegt und liegt aktuell bei 6,8 % (Stand 2023).»

Umwandlungssätze im Überobligatorium fallen

Der gesetzliche Umwandlungssatz gilt nur für ein Einkommen bis CHF 88'200.00 jährlich. Bis zu diesem Salär muss die Pensionskasse den gesetzlichen Umwandlungssatz garantieren. Für Einkommen über dieser Grenze beginnt der freiwillige Teil, das sogenannte Überobligatorium. Hier kann jede Pensionskasse den Umwandlungssatz selbst bestimmen. Und genau das haben die meisten Vorsorgeeinrichtungen getan. Oder besser gesagt – sie mussten es tun. Zum Teil bereits bis unter 5 %. Auf jeden Fall so tief, dass sie damit die Leistungen aus dem Obligatorium finanzieren können.
 

Was wäre ein realistischer Umwandlungssatz?

Hohe Lebenserwartung, geringe Renditen – immer weniger Vermögen muss immer länger ausreichen. Unter diesen Umständen ist der BVG-Umwandlungssatz von 6,8 % viel zu hoch. 

Ein Beispiel, das den heutigen Verhältnissen entspricht, könnte in etwa folgendermassen aussehen: Ein Mann, der mit 65 in den Ruhestand geht, wird statistisch gesehen noch weitere 20 Jahre leben. Bei einer geschätzten Rendite von 2% jährlich ergibt sich ein Umwandlungssatz von 4.8 % und dies ohne Berücksichtigung eventueller Hinterlassenen- oder Kinderrenten.
 

Konsequenzen durch die Umverteilung

Das Altersguthaben einer versicherten Person reicht nicht aus, um die Rente zu finanzieren. Die Vorsorgeeinrichtung muss sie aber garantieren und somit auszahlen. Dies hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass beträchtliche Mittel von den aktiven Versicherten zu den Rentnerinnen und Rentnern transferiert wurden. 

Geld wird in zwei Richtungen umverteilt:

Von Jung zu Alt: Die grösste Umverteilung findet von den aktiven Versicherten zu den Pensionierten statt. Pensionskassen müssen Erträge auf den Guthaben der Aktiven abzwacken, um die Renten der Pensionierten mitzufinanzieren. Denn gemessen an der Lebenserwartung und der Anlagerendite ist ein grosser Teil der ausbezahlten Renten zu hoch.

Von oben nach unten: Auch im überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge werden Anlageerträge abgezweigt, um damit die Leistungen im Obligatorium zu finanzieren. Das führt zu einem Abbau der Leistungen im Überobligatorium. Dieser Abbau betrifft alle, die bessere Leistungen haben als gesetzlich vorgesehen.

Fazit

Sie sehen, das «Geschäftsmodell» einer Pensionskasse ist mit Risiken verbunden, die schnell sehr teuer werden können. Und in diesem Zusammenhang ist die Diskussion um einen passenden Umwandlungssatz absolut zeitgemäss. Dieser wird durch zahlreiche Faktoren wie Lebenserwartung, Lebenssituation und die erwartete Rendite beeinflusst. Das viele Jahre tiefe Zinsniveau trifft die Pensionskassen hart. 

Baloise bietet Vorsorgelösungen für KMU jeder Grösse.

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