Die Gebäudehaftpflicht

Mit dieser Zusatzoption sind Sie als Eigentümer von selbstbewohnten Häusern und Ferienhäusern mit maximal drei Wohnungen gegen finanzielle Ansprüche von Drittpersonen versichert.

Diese Option eignet sich auch für Stockwerkeigentümer, die zusätzlich zur Haftpflichtversicherung ihrer Eigentümergemeinschaft eine Deckung wünschen.

Die Deckung dieser Gebäudehaftpflichtversicherung kommt erst dann zum Tragen, wenn ein Schadenfall die Deckungslimite der Haftpflichtversicherung der Eigentümergemeinschaft übersteigt.