Aus dem Arbeitsalltag aussteigen, um einen lang gehegten Wunsch zu verwirklichen. Wir zeigen dir, was du dabei beachten musst.
- Die wichtigsten Gründe für ein Sabbatical
- Die finanziellen Folgen einer Auszeit
- Eine frühzeitige Planung lohnt sich
Etwa ein Drittel aller Arbeitnehmenden in der Schweiz haben sich bereits einmal ein Sabbatical oder Sabbatjahr gegönnt. Über zwei Drittel wünschen sich eine solche berufliche Auszeit, sei es für eine längere Reise, für eine Weiterbildung oder ganz einfach, um wieder mal mehr Zeit für sich selbst zu haben. Hier erfährst du, wie du deine Auszeit planst, welche Auswirkungen eine berufliche Pause auf deine finanzielle Situation hat und was du sonst noch berücksichtigen solltest.
Ein Sabbatical (auch Sabbatjahr) ist eine berufliche Auszeit. Die Dauer variiert üblicherweise zwischen einem Monat und einem Jahr, je nach Absprache mit dem Arbeitgeber. Diese Auszeit kann man voll und ganz nach den eigenen Vorstellungen planen.
Wichtigstes Motiv ist meistens, aus dem Alltagsstress oder -trott auszubrechen und sich sowohl physisch als auch geistig zu erholen. Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatjahr gibt es in der Schweiz nicht, es ist für dich als Arbeitnehmerin gesetzlich nicht geregelt.
Die Beweggründe für eine berufliche Pause sind so vielfältig wie unterschiedlich. Zu den beliebtesten Motiven gehören, eine längere Reise zu unternehmen und in neue Kulturen einzutauchen, sich privat oder beruflich weiterzubilden, mehr Zeit mit der Familie zu verbringen, sich in sozialen Projekten zu engagieren oder etwas für die Work-Life-Balance zu tun. Viele nutzen eine Auszeit für eine berufliche Neuorientierung. Was auch immer dich veranlasst, eine längere Auszeit zu nehmen, du solltest dir im Klaren sein, wie du diese Zeit gestalten möchtest. Eine frühzeitige Planung ist das A und O für eine sorglose Auszeit.
Fachleute empfehlen, etwa ein Jahr vor dem Sabbatical mit den Vorbereitungen anzufangen. Zuerst solltest du abklären, ob dein Arbeitgeber spezielle Sabbatical-Modelle anbietet. Wo es kein solches Angebot gibt, ist es von Vorteil, wenn du genügend Zeit hast, um deine Vorgesetzten zu überzeugen. Empfehlenswert ist auch, Vorgesetzte und das Team frühzeitig ins Boot zu holen. Irgendjemand muss deine Arbeit während deiner Abwesenheit übernehmen. Und schliesslich musst du einiges klären: AHV und Pensionskasse, Wohnung und Steuern, Versicherungen.
Grundsätzlich entsprechen Sabbaticals in der Schweiz unbezahlten Ferien. Das heisst: Wenn du eine Auszeit nimmst, erhältst du keinen Lohn. Die Folge: Du musst ausreichend Geld auf die Seite legen, um eine längere Zeit ohne regelmässiges Einkommen finanziell zu überbrücken. Neben dem herkömmlichen Sparen gibt es verschiedene Modelle als Alternativen.
Überstunden
- Statt dir die Überstunden auszahlen zu lassen, sparst du sie über einen längeren Zeitraum auf und ziehst sie dann auf einen Schlag ein. Das ist eines der beliebtesten Sabbatical-Modelle. Eine Reserve von einem Jahr wirst du so aber kaum ansparen können.
Lohnverzicht
- Ebenfalls beliebt sind Modelle, bei denen du mehr arbeitest, als du dich bezahlen lässt. Du arbeitest zu hundert Prozent, aber lässt dich nur für einen Teil deiner Arbeitszeit bezahlen. Dafür bezahlt dir dein Arbeitgeber das reduzierte Gehalt während deines Sabbaticals weiter.
Sonderurlaub
- Du nimmst unbezahlte Ferien und kehrst nach deinem Sabbatjahr wieder zum gleichen Unternehmen zurück – in die gleiche oder in eine neue Position.
Kündigung
- Wenn du einen Wechsel zu einem neuen Unternehmen oder in ein neues Tätigkeitsfeld planst, solltest du dir eine Kündigung überlegen. Zwischen den beiden Anstellungen kannst du dir ein Sabbatjahr gönnen. Gut zu wissen: Wenn du den Job kündigst, kann dir die Arbeitslosenkasse die Auszahlungen kürzen, falls du nach deiner Rückkehr keinen neuen Job findest.
Ausser bei einer Kündigung brauchst du für alle Modelle das Einverständnis deines Arbeitsgebers. Besprich darum deine Auszeit-Pläne frühzeitig mit deinen Vorgesetzten. Die Kündigung ist in vielen Fällen nur die letzte Möglichkeit.
Wie du es auch immer anstellst, wenn du deine Arbeit eine Zeit lang aussetzt, können Lücken in deiner Vorsorge entstehen – insbesondere dann, wenn du während einer längeren Zeit keinen Lohn beziehst. Betroffen sind alle drei Säulen des Schweizer Vorsorgesystems, also AHV/IV/EO, Pensionskasse und die freiwillige Säule 3a.
Wenn deine Auszeit weniger als ein Jahr dauert, ist das für deine AHV kein Problem. Nimmst du eine Auszeit von einem Jahr oder länger, solltest du selbst die AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige einzahlen. In jedem Fall empfehlen wir dir, deine Situation mit der AHV zu besprechen. Das gilt in allen Kantonen in der Schweiz.
Vorsorgelücken können auch bei deiner Pensionskasse entstehen. Welche Möglichkeiten du bei der 2. Säule, der beruflichen Vorsorge, hast, hängt von der Pensionskasse deines Arbeitgebers ab. Gesetzlich geregelt ist lediglich, dass du noch einen Monat nach der letzten Lohnzahlung im Fall von Invalidität und Tod versichert bist. Bei einzelnen Pensionskassen kannst du diese Frist verlängern. Prüfen musst du auch, ob du bei einem unbezahlten Urlaub weiter für das Alter sparen kannst. Darum gilt auch hier: Besprich deine Situation mit deiner Pensionskasse.
Wenn du kein AHV-pflichtiges Einkommen hast, kannst du auch keine Einzahlungen in die Säule 3a machen und kein 3a-Konto eröffnen. Das gilt allerdings nur, wenn du eine berufliche Auszeit von einem Jahr oder länger nimmst. Wenn du ein 3a-Konto hast, bleibt dieses in jeden Fall weiter bestehen. Die 3. Säule umfasst die private Vorsorge. Beiträge in die Säule 3a ermöglichen dir, auf freiwilliger Basis deine finanzielle Situation nach der Pensionierung zu verbessern.
Wenn du dein Arbeitsverhältnis für ein Sabbatical unterbrichst, fallen auch gewisse Versicherungen weg, die du via deinen bisherigen Arbeitgeber hattest. Wie bei AHV und Pensionskasse musst du dich auch selbst um Versicherungen und Optionen kümmern. Abgesehen von einer guten Reiseversicherung – falls du eine grosse Reise unternimmst – sind es in erster Linie zwei Versicherungen, die für dich von Bedeutung sind.
Unfallversicherung
Wenn du kein Gehalt mehr beziehst, bist du noch 31 Tage nach der letzten Lohnzahlung obligatorisch gegen Unfall versichert. Danach bis du nicht mehr gegen Unfall versichert. Für diese Situation gibt es zwei mögliche Lösungen. Du schliesst selbst eine Unfallversicherung ab oder musst das Unfallrisiko in deiner Krankenkasse einschliessen. Alternativ kannst du bei der Unfallversicherung deines bisherigen Arbeitgebers eine sogenannte Abredeversicherung abschliessen, welche die Folgekosten eines Unfalls abdeckt – allerdings kann diese Versicherungsdeckung nur für maximal sechs Monate vereinbart werden. In beiden Fällen musst du die gesamten Versicherungsprämien selbst bezahlen. Wenn du dich in der Schweiz abmeldest, muss du dich im Zielland um den Versicherungsschutz kümmern.
Krankenversicherung
Wenn du während deiner Auszeit an einem Schweizer Wohnort angemeldet bleibst, bist du weiterhin bei deiner Krankenkasse versichert. Ebenfalls nichts unternehmen musst du, wenn du dein Sabbatjahr in einem Land der EU oder der EFTA verbringst. Ausserhalb dieser Länder ist der Versicherungsschutz aber eingeschränkt: Die Grundversicherung zahlt höchstens das Doppelte der Kosten, die für die gleiche Behandlung in deinem Wohnkanton anfallen würde. Das reicht in Ländern wie Japan oder USA oft nicht. Wenn du auf der sicheren Seite sein möchtest, schliesst du für die Dauer deiner beruflichen Pause am besten eine Krankenzusatzversicherung ab.
Auch das schönste Sabbatjahr geht einmal zu Ende. Die Rückkehr ins Arbeitsleben will deshalb gut geplant sein. Der wichtigste Punkt: Lass dir ausreichend Zeit! Die Arbeitssituation hat sich während deiner Auszeit verändert, auch du hast dich persönlich verändert und hast möglicherweise neue Fähigkeiten wie Sprachkenntnisse oder zusätzliches Fachwissen im Gepäck. Darum tust du gut daran, deine Rückkehr in den Alltag überlegt und planvoll anzugehen. Das schaffst du am besten, wenn du bereits bei der Planung deines Sabbaticals eine Übergangsphase vorgesehen hast. Nicht vergessen: im Lebenslauf deine Auszeit gut begründen. Wenn du eine neue Arbeitsstelle antrittst, musst du dafür sorgen, dass die Freizügigkeitsleistung in die neue Pensionskasse eingebracht wird.
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